Verringerung der Ansteckungsfähigkeit mit Masern durch Impfung

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/masern/masern-node.html
werden die für die Masernpflichtimpfungen zugelassenen Masernimpfstoffe aufgeführt.
Bitte senden Sie mir für diese Impfstoffe die dem PEI vorliegenden Informationen darüber zu, wie diese Impfstoffe die Ansteckungsfähigkeit verringern. Ich meine damit: Wie wahrscheinlich kann ein gegen Masern geimpfter Mensch die Masern an einen anderen Menschen übertragen im Vergleich zu einem ungeimpften Menschen. Diese Information hätte ich gerne nach Impfstoffen aufgeschlüsselt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Oktober 2020
  • Frist
    25. November 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Unter https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/mas…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verringerung der Ansteckungsfähigkeit mit Masern durch Impfung [#201551]
Datum
23. Oktober 2020 20:25
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Unter https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/masern/masern-node.html werden die für die Masernpflichtimpfungen zugelassenen Masernimpfstoffe aufgeführt. Bitte senden Sie mir für diese Impfstoffe die dem PEI vorliegenden Informationen darüber zu, wie diese Impfstoffe die Ansteckungsfähigkeit verringern. Ich meine damit: Wie wahrscheinlich kann ein gegen Masern geimpfter Mensch die Masern an einen anderen Menschen übertragen im Vergleich zu einem ungeimpften Menschen. Diese Information hätte ich gerne nach Impfstoffen aufgeschlüsselt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in die umfangreiche Zusammenstellung und Auswertung von Informationen zu einer bestimm…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Verringerung der Ansteckungsfähigkeit mit Masern durch Impfung [#201551]
Datum
17. November 2020 12:00
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
2,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die umfangreiche Zusammenstellung und Auswertung von Informationen zu einer bestimmten Fragestellung ist nicht vom Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gedeckt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Die seit März geltende Masernimpfpflicht wird mit der Herdenimmunität begründet. Wes…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verringerung der Ansteckungsfähigkeit mit Masern durch Impfung [#201551]
Datum
22. November 2020 23:20
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die seit März geltende Masernimpfpflicht wird mit der Herdenimmunität begründet. Wesentlich für das Funktionieren einer Impfung als Maßnahme zur Herstellung der Herdenimmunität ist, dass die Impfung das Verbreiten von Erregern in der Inkubationszeit unterbindet oder verringert, denn sobald jemand sichtbar an Masern erkrankt, wird er ja zu Hause bleiben und auf diese Weise die Verbreitung von Erregern vermeiden. So ist zumindest mein Verständnis. Mich interessieren die den Behörden bekannten Informationen darüber, ob und wie effektiv die verfügbaren Impfstoffe die Verbreitung von Masernerregern verhindern. Wenn dem PEI keine Informationen zu einzelnen Impfstoffen vorliegen, dann senden Sie mir bitte Informationen zu, die auf alle verfügbaren Impfstoffe zutreffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201551/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte noch einmal wegen meiner Informationsfreiheitsanfrage „Verringerung der A…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verringerung der Ansteckungsfähigkeit mit Masern durch Impfung [#201551]
Datum
6. Dezember 2020 20:38
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte noch einmal wegen meiner Informationsfreiheitsanfrage „Verringerung der Ansteckungsfähigkeit mit Masern durch Impfung“ vom 23.10.2020 (#201551) nachfassen. Es tut mir leid, dass ich kein konkretes Dokument des PEI zur Herausgabe benennen kann, da ich nun mal nicht weiß, welche Dokumente das PEI besitzt. Ich versuche es mal so herum: Auf der Seite masernschutz.de steht unter der Überschrift "Rechtliche Aspekte" die Frage "Warum brauchen wir gesetzliche Impfpflicht gegen Masern in bestimmten Einrichtungen?" (https://www.masernschutz.de/themen/rechtliche-aspekte.html). In der Antwort darauf wird erklärt, dass die Impfung Masern-Übertragungen verhindern soll. Damit wird ja unterstellt, dass Maserngeimpfte die Masern gar nicht oder zumindest deutlich weniger häufig als Ungeimpfte weitergeben. D.h. den für masernschutz.de verantwortlichen Institutionen BMG, PEI, RKI und BZgA müssen doch Informationen vorliegen, die belegen, dass Masernimpfungen die Übertragung von Masern verringern. Diese Informationen hätte ich gerne. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201551/

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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verringerung der Ansteckungsfähigkeit mi…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verringerung der Ansteckungsfähigkeit mit Masern durch Impfung [#201551]
Datum
8. Februar 2021 17:52
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verringerung der Ansteckungsfähigkeit mit Masern durch Impfung“ vom 23.10.2020 (#201551) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 76 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201551/