Versammlung am 17.2.18

Anfrage an: Stadt Dresden

Am 17.02. wurde Presseberichten zufolge für 14:00 Uhr eine Kundgebung auf dem Postplatz in Dresden angemeldet. Bitte übersenden Sie mir eine Kopie der Versammlungsanmeldung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Februar 2018
  • Frist
    8. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Stadt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlung am 17.2.18 [#26459]
Datum
6. Februar 2018 01:52
An
Stadt Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 17.02. wurde Presseberichten zufolge für 14:00 Uhr eine Kundgebung auf dem Postplatz in Dresden angemeldet. Bitte übersenden Sie mir eine Kopie der Versammlungsanmeldung.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Dresden
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß Ihrer E-Mail vom heutigen Tag begehren Sie die Übersendung einer bestimmten Ve…
Von
Stadt Dresden
Betreff
WG: Versammlung am 17.2.18 [#26459]
Datum
6. Februar 2018 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß Ihrer E-Mail vom heutigen Tag begehren Sie die Übersendung einer bestimmten Versammlungsanmeldung auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung. Am 6. Juli 2012 trat die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung) in Kraft, die Einwohnerinnen und Einwohnern einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen gewährt, die bei der Landeshauptstadt Dresden gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung im eigenen Wirkungskreis - weisungsfreie Aufgaben - (z. B. kulturelle Angelegenheiten, Bauleitplanung, Wasserversorgung, Schulträgerschaft, Friedhofswesen) vorhanden sind. Regelungsgegenstände des übertragenen Wirkungskreises - Weisungsaufgaben - (z. B. der Straßenverkehrsbehörde, Meldebehörde, Bauaufsicht, Denkmalschutzbehörde, Umweltbehörde, Rettungs- und Gesundheitswesen) fallen dagegen nicht unter die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden. Es ist im Einzelfall anhand der gesetzlichen Grundlagen zu prüfen, ob die angefragte Information eine weisungsfreie Aufgabe betrifft. Beim Vollzug des Versammlungsrechts als besonderer Polizei- und Ordnungsrecht handelt es sich um eine Weisungsaufgabe. Ihr Informationsbegehren bezieht sich daher nicht auf eine Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt Dresden. Aus diesem Grund können wir Ihrem Anliegen nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen