Versammlung der "Aufstand der Letzten Generation" beim Umweltbundesamt

Anfrage an: Bundesrat

- Erlaubnis des Bundesratspräsidenten, dass die Mitglieder des "Aufstand der Letzten Generation" im Eingangsbereich des Umweltbundesamtes eine politische Versammlung abhalten durften
- Informationen zu eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren gem. § 4 Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes gegen Mitglieder der "Aufstand der Letzten Generation"

Am 15. Februar 2022 versammelten sich Mitglieder der sogenannten "Letzten Generation" beim Bundesumweltministerium für eine politische Kundgebung. Auf Twitter wurden Fotos zu der Versammlung veröffentlich. Siehe hier: https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1493547711991357440
Darin ist zu erkennen, dass die Mitglieder sich im zur Straße offenen Eingangsbereich des Bundesumweltamtes, befinden und somit nicht innerhalb eines geschlossenen Raumes, somit also "unter freiem Himmel". Soweit erkennbar ist die Versammlung nicht auf der Stresemann-Straße aber auf der "Grundfläche" des Umweltbundesamts. Laut meinen Recherchen befindet sich das Gebäude des Umweltbundesamtes im befriedeten Bezirk.

Insofern liegt es nahe, dass es sich um eine erlaubnispflichtige Versammlung handelte. Darum interessiert es mich, ob die Versammlung erlaubt wurde und falls nicht ob das Bundesratspräsidium rechtliche Schritte wegen unerlaubter politischer Versammlung gegen die Mitglieder einleiten wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
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Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Erlaubnis des B…
An Bundesrat Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Versammlung der "Aufstand der Letzten Generation" beim Umweltbundesamt [#240960]
Datum
15. Februar 2022 14:33
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Erlaubnis des Bundesratspräsidenten, dass die Mitglieder des "Aufstand der Letzten Generation" im Eingangsbereich des Umweltbundesamtes eine politische Versammlung abhalten durften - Informationen zu eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren gem. § 4 Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes gegen Mitglieder der "Aufstand der Letzten Generation" Am 15. Februar 2022 versammelten sich Mitglieder der sogenannten "Letzten Generation" beim Bundesumweltministerium für eine politische Kundgebung. Auf Twitter wurden Fotos zu der Versammlung veröffentlich. Siehe hier: https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1493547711991357440 Darin ist zu erkennen, dass die Mitglieder sich im zur Straße offenen Eingangsbereich des Bundesumweltamtes, befinden und somit nicht innerhalb eines geschlossenen Raumes, somit also "unter freiem Himmel". Soweit erkennbar ist die Versammlung nicht auf der Stresemann-Straße aber auf der "Grundfläche" des Umweltbundesamts. Laut meinen Recherchen befindet sich das Gebäude des Umweltbundesamtes im befriedeten Bezirk. Insofern liegt es nahe, dass es sich um eine erlaubnispflichtige Versammlung handelte. Darum interessiert es mich, ob die Versammlung erlaubt wurde und falls nicht ob das Bundesratspräsidium rechtliche Schritte wegen unerlaubter politischer Versammlung gegen die Mitglieder einleiten wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 240960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240960/ Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Bundesrat
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für die Übersendung der oben bezeichneten Anfrage. Infolge eines krankhei…
Von
Bundesrat
Betreff
Ihre Anfrage: Versammlung der "Aufstand der Letzten Generation" beim Umweltbundesamt [#240960]
Datum
17. März 2022 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für die Übersendung der oben bezeichneten Anfrage. Infolge eines krankheitsbedingten Ausfalls verzögert sich derzeit die Bearbeitung. Eine Antwort wird Ihnen zeitnah zugeleitet. Ich danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrat
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie die Übersendung einer Erlaubnis der Versamm…
Von
Bundesrat
Betreff
Ihre Anfrage: Versammlung der "Aufstand der Letzten Generation" beim Umweltbundesamt [#240960]
Datum
30. März 2022 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie die Übersendung einer Erlaubnis der Versammlung "Aufstand der Letzten Generation" im Empfangsbereich des Umweltbundesamtes vom 15. Februar 2022 durch den Bundesratspräsidenten sowie Auskünfte über im Zusammenhang stehende Ordnungswidrigkeitenverfahren begehren. Ich erteile Ihnen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG wie folgt Auskunft: Die Verwaltung des Bundesrates hatte keine Kenntnis von der zuvor bezeichneten Versammlung. Eine einvernehmliche Entscheidung mit dem Präsidenten des Bundesrats i. S. v. § 3 Abs. 2 Satz 2 BefBezG lag nicht vor. Ferner liegen keine Informationen bezüglich eingeleiteter sowie laufender Verfahren gegen Teilnehmende vor. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob es einer formellen Bescheidung Ihres Antrages bedarf. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen