Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen)

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Antrag nach dem IZG-SH

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, insbesondere deren beschränkende Verfügungen nach §13 Absatz 1 VersFG SH aufgrund von Anzeigen nach § 11 Absatz 1 VersFG SH.

Bitte benennen Sie einen möglichst aktuellen zusammenhängenden Zeitraum, aus dem Sie mir alle Auflagenbescheide zukommen lassen. Bitte beschränken Sie sich dabei derart auf einen Zeitraum, dass Sie diese Anfrage gerade noch gebührenfrei beantworten können.

Informationen zu dem Anzeigenden und dem Versammlungsleiter, die sich auf eine natürliche Person beziehen, werden dabei nicht begehrt.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH.

Gebührenfrei ist nach § 13 Abs. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 IZG-SH die Erteilung einfacher elektronischer Auskünfte. Nach https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/857-Bemessung-der-Kosten-nach-dem-IZG-SH.html ist bei einer über alle befassten Mitarbeiter gerechneten Bearbeitungszeit bis zu einer Dreiviertelstunde von einer einfachen Auskunft auszugehen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

7.9. Anfrage
14.9. Ablehnung I wurde intern an falsche E-Mail-Adresse gesendet.
21.9. Ablehnung II erhalten.
23.9. Anfrage-Konkretisierung eingereicht.
23.9. Anfrage-Konkretisierung wurde intern weitergeleitet
10.10. Ablehnung I wurde an mich weitergeleitet
18.10. Ablehnung der Konkretisierung erhalten
25.10. Hinweis auf falsche Rechtsbelehrung
28.10. korrigierte Rechtsbelehrung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflagenbescheide zu …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen) [#258599]
Datum
7. September 2022 11:52
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, insbesondere deren beschränkende Verfügungen nach §13 Absatz 1 VersFG SH aufgrund von Anzeigen nach § 11 Absatz 1 VersFG SH. Bitte benennen Sie einen möglichst aktuellen zusammenhängenden Zeitraum, aus dem Sie mir alle Auflagenbescheide zukommen lassen. Bitte beschränken Sie sich dabei derart auf einen Zeitraum, dass Sie diese Anfrage gerade noch gebührenfrei beantworten können. Informationen zu dem Anzeigenden und dem Versammlungsleiter, die sich auf eine natürliche Person beziehen, werden dabei nicht begehrt. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH. Gebührenfrei ist nach § 13 Abs. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 IZG-SH die Erteilung einfacher elektronischer Auskünfte. Nach https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/857-Bemessung-der-Kosten-nach-dem-IZG-SH.html ist bei einer über alle befassten Mitarbeiter gerechneten Bearbeitungszeit bis zu einer Dreiviertelstunde von einer einfachen Auskunft auszugehen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258599/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, wir bestätigen den Eingang Ihres…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
WG: Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen) [#258599]
Datum
21. September 2022 15:13
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 4 IZG-SH. Gemäß § 4 Absatz 2 muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang begehrt wird. Die Formulierungen "möglichst aktueller zusammenhängender Zeitraum, aus dem sie mir alle Auflagenbescheide zukommen lassen" und "Zeitraum, dass sie diese Anfrage gerade noch gebührenfrei beantworten können" lassen nicht erkennen, dass Sie Informationen zu konkreten Versammlungen begehren, vielmehr handelt es sich um eine zufällige Auswahl zur Umgehung der Gebührenpflicht. § 13 Abs. 1 IZG-SH sieht vor, dass die Bereitstellung von Informationen grundsätzlich kostenpflichtig ist und dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Gebühren erhoben werden. Damit ist jedoch nicht gemeint, dass eine eigentlich aufwändige Informationsbereitstellung durch zeitliche Begrenzung zu einer einfachen Auskunft "herabgestuft" wird. Bitte geben Sie einen konkreten Zeitraum an, für den Sie Versammlungsbestätigungen zur Verfügung gestellt bekommen möchten. Nur auf diese Weise kann eine mögliche Kostenpflicht oder - freiheit ermittelt werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben. Mein Wunsch ist es, aus mehreren bereits vorhandenen, möglichst aktuell…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen) [#258599]
Datum
23. September 2022 16:22
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben. Mein Wunsch ist es, aus mehreren bereits vorhandenen, möglichst aktuellen Auflagen-Bescheiden ableiten zu können, welche Auflagen bei einer Versammlung, die ich sehr zeitnah nach Erhalt Ihrer Antwort anmelde und durchführe, voraussichtlich zu erwarten habe. Zwischen meiner Anfrage und Ihrer Antwort vergeht immer einige Zeit, der Gesetzgeber sieht bis zu einem Monat vor, in der Sie mir mitteilen können, dass meine Anfrage nicht präzise genug ist... Nach immer weiterer Konkretisierung haben sie dann noch einen Monat Zeit die Antwort tatsächlich zu liefern. Ich kann/darf dabei auch nur bereits vorhandene Informationen anfragen. Sollte ich also ein konkretes Datum nennen, so erhalte ich jedoch nur Informationen zu Veranstaltungen, die für mein Ansinnen viel zu weit in der Vergangenheit liegen. (1) Dadurch, dass ich Ihnen die Freiheit der Wahl des Zeitraums lasse, haben Sie folgende Arbeitsaufwand minimierende Vorteile: (a) Drittbeteiligungs-Anhörungen aufgrund der Betroffenheit personenbezogener Daten können aufwandsarm schon im Kooperationsgespräch mit dem Anzeigenden geklärt werden. Sie können hier beispielsweise auch erfahren, dass Anzeigender und Versammlungsleiter mit der Weitergabe der Information, dass sie diese Versammlung anzeigen/leiten, an Anfragende wie mich einverstanden sind. (b) Bei der Erstellung des Auflagenbescheids können Sie alle personenbezogenen Daten im Auflagenbescheid an wenigen Stellen konzentrieren und im ganzen Text immer nur von "Versammlungsleiter" und "Anzeigender" sprechen statt den jeweiligen Namen zu nennen und somit etwaige Anonymisierungs-Aufwände sehr gering halten. (c) Beim Versand der Auflagenbescheide an den Anzeigenden können Sie parallel/zeitgleich den Versand an mich vorbereiten, also immer bei Erstellung eines Auflagenbescheids, diesen direkt anonymisieren und als Anhang in eine E-Mail an mich packen. Dadurch sinkt der Mehr-Aufwand, den Sie tatsächlich durch meine Anfrage haben, derart ab, dass pro Auflagen-Bescheid vielleicht noch 2 bis 5 Minuten Mehr-Aufwand anfallen. Das heißt, wenn Sie für 6 bis 15 aufeinander folgende Auflagen-Bescheide jeweils diese 2 bis 5 Minuten aufwenden, haben Sie einen Gesamt-Aufwand von 30 Minuten gehabt. Sobald Sie Ihrer Meinung nach 30 Minuten Aufwand zusammen haben, senden Sie die E-Mail mit der bis dahin aufgelaufenen Menge an Auflagen-Bescheiden an mich ab. Dabei kommt nicht unbedingt heraus, dass ich alle Auflagenbescheide eines zusammenhängenden Zeitraums bekomme, weil diese womöglich von verschiedenen Mitarbeitern ausgestellt werden. Um hier jedoch den Aufwand möglichst gering zu halten, reicht es mir für mein Ansinnen vollkommen aus, dass nur ein Mitarbeiter die Auflagenbescheide, die er nacheinander ausstellt, entsprechend in einer E-Mail sammelt und mir zukommen lässt. Durch all diese "Vereinfachungen" im Handling handelt es sich im Ergebnis um eine "einfache Anfrage", bei der das Gesetz Kostenfreiheit vorsieht. (2) Sollte Ihnen das obige Vorgehen nicht zusagen, schlage ich folgendes Vorgehen vor. Sie nehmen sich zu einem gewissen Zeitpunkt vor, meine Anfrage zu beantworten. Sie tippen die aktuelle Uhrzeit in die E-Mail an mich. Sie suchen sich in Ihren Unterlagen den neuesten Auflagen-Bescheid heraus. Sie duplizieren diesen und entfernen alle personenbezogenen Daten daraus, sie hängen dieses anonymisierte Bescheid-Duplikat an die E-Mail an mich an und notieren erneut die aktuelle Uhrzeit in der E-Mail. Dies machen Sie mit dem nächst-aktuellsten Auflagen-Bescheid genauso, bis 30 Minuten voll sind. Dadurch ist die Anfrage auf jeden Fall "einfach" und durch die hier gegebene klare Arbeitsaufforderung leicht umzusetzen. Darüber hinaus haben Sie durch die angegebenen Uhrzeiten in der E-Mail an mich ein Maß für spätere Anfragen dafür gefunden, dadurch dass es mehrere sind auch einen Durchschnittswert gefunden, wie lange ein Hervorholen, Duplizieren und Anonymisieren eines Auflagen-Bescheids dauert. Sie können also durch/mit Angabe Ihrer Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe und des daraus resultierenden Stundensatzes direkt angeben, was das Anonymisieren von größeren Mengen an Auflagen-Bescheiden voraussichtlich kosten wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258599/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Mail ist bei der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingegangen ******************************************…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Mail ist bei der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingegangen
Datum
23. September 2022 16:22
Status
Warte auf Antwort
*********************************************************************************** Bitte beachten Sie: Zur Zeit können per einfacher E-Mail bei der Landeshauptstadt Kiel noch keine rechtswirksamen Erklärungen abgegeben werden, daher ist der Inhalt dieser E-Mail nicht rechtsverbindlich. Diese E-Mail enthält ggfs. vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die*den Absender*in und löschen Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Kommunikation per E-Mail über das Internet unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht. Darüber hinaus können Versand und Empfang von E-Mails aus technischen und betrieblichen Gründen gestört sein. Vertrauliche und wichtige Mitteilungen bitten wir daher per Post/ Kurier/ Telefax oder in elektronischer Form zu versenden. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur elektronischen Kommunikation unter www.kiel.de/impressum. Sie können jederzeit Auskunft über die Art, den Umfang und den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten von uns erhalten. Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Verwendung der Daten in Gänze oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Da wir Ihre personenbezogenen Daten nicht unbefristet verarbeiten dürfen, werden wir regelmäßig prüfen, ob eine weitere Speicherung Ihrer Daten für den verfolgten Zweck gerechtfertigt ist. Beachten Sie bitte auch unsere ergänzenden Datenschutzhinweise auf www.kiel.de/datenschutz.
Landeshauptstadt Kiel
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Mittwoch, 14. September 2022 1…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
WG: Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen) [#258599]
Datum
10. Oktober 2022 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,0 KB


-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Mittwoch, 14. September 2022 15:30 An: Rathaus <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: [Extern] Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen) [#258599] Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 4 IZG-SH. Gemäß § 4 Absatz 2 muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang begehrt wird. Die Formulierungen "möglichst aktueller zusammenhängender Zeitraum, aus dem sie mir alle Auflagenbescheide zukommen lassen" und "Zeitraum, dass sie diese Anfrage gerade noch gebührenfrei beantworten können" lassen nicht erkennen, dass Sie Informationen zu konkreten Versammlungen begehren, vielmehr hadelt es sich um eine zufällige Auswahl zur Umgehung der Gebührenpflicht. § 13 Abs. 1 IZG-SH sieht vor, dass die Bereitstellung von Informationen grundsätzlich kostenpflichtig ist und dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Gebühren erhoben werden. Damit ist jedoch nicht gemeint, dass eine eigentlich aufwändige Informationsbereitstellung durch zeitliche Begrenzung zu einer einfachen Auskunft "herabgestuft" wird. Bitte geben Sie einen konkreten Zeitraum an, für den Sie Versammlungsbestätigungen zur Verfügung gestellt bekommen möchten. Nur auf diese Weise kann eine mögliche Kostenpflicht oder - freiheit ermittelt werden. Freundliche Grüße
Landeshauptstadt Kiel
Antrag abgelehnt, da zu unbestimmt wir lehnen Ihren Antrag auf Informationszugang nach § 3 IZG-SH ab, weil er trot…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Via
Briefpost
Betreff
Antrag abgelehnt, da zu unbestimmt
Datum
18. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
wir lehnen Ihren Antrag auf Informationszugang nach § 3 IZG-SH ab, weil er trotz unserer Aufforderung nach Präzisierung (§ 4 Abs. 2 IZG-SH) vom 21.09.2022 nach wie vor zu unbestimmt geblieben ist. Sie haben nicht benannt, zu welchen Informationen - also welchen Versammlungen - genau Sie Auskunft erhalten wollen. Stattdessen haben Sie uns mehrere Varianten zukommen lassen, wie wir es aus Ihrer Sicht bewerkstelligen sollen, Sie über sämtliche in der Landeshauptstadt Kiel stattfindenden Versammlungen zu informieren, ohne die dafür nach § 13 IZG-SH entstehenden Kosten (vgl. unsere E-Mail vom 01.08.2022) zu erheben. Es ist uns auf diese Weise nicht möglich, Ihnen Informationen zu einzelnen Versammlungen zur Verfügung zu stellen.
<< Anfragesteller:in >>
Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen [#258599] Guten Tag [geschwärzt], guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihr S…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen [#258599]
Datum
25. Oktober 2022 14:15
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.10.2022 bzgl. einer angeblich zu unbestimmten IZG-Anfrage. Wie Sie ja bereits wissen, habe ich dabei eine andere Rechtsauffassung. Nach §7 Absatz 2 IZG-SH ist ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Ihre Rechtsbehelfsbelehrung ist demnach unglücklich. Ich kann zwar wie vorgeschlagen Klage einreichen, aber meine Klage würde abgelehnt werden, weil das Vorverfahren noch nicht abgeschlossen ist (§68 Absatz 2 VwGO). Welche Behörde ist für den Erlass des Widerspruchsbescheids (§70 Abs. 1 Satz 2 und §73 Abs. 1 Satz 2 VwGO) zuständig? Es wäre mir persönlich schon wichtiger, dass Sie korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen versenden als dass Ihre Schreiben mir schriftlich zukommen. Einen entsprechend in der Rechtsbehelfsbelehrung korrigierten Bescheid können Sie mir gerne per E-Mail zukommen lasen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landeshauptstadt Kiel
[geschwärzt] Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen [#258599] Ich bin am 01. November wieder an meinem Arbeitsplatz. E…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
[geschwärzt] Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen [#258599]
Datum
25. Oktober 2022 14:15
Status
Ich bin am 01. November wieder an meinem Arbeitsplatz. Eingehende E-Mails werden nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bis zum 23. Oktober bitte an [geschwärzt], [geschwärzt] und ab 24. Oktober bitte an [geschwärzt] Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] *********************************************************************************** [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt]*[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen [#258599] Guten Tag [geschwärzt], guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihr S…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen [#258599]
Datum
25. Oktober 2022 14:18
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.10.2022 bzgl. einer angeblich zu unbestimmten IZG-Anfrage. Wie Sie ja bereits wissen, habe ich dabei eine andere Rechtsauffassung. Nach §7 Absatz 2 IZG-SH ist ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Ihre Rechtsbehelfsbelehrung ist demnach unglücklich. Ich kann zwar wie vorgeschlagen Klage einreichen, aber meine Klage würde abgelehnt werden, weil das Vorverfahren noch nicht abgeschlossen ist (§68 Absatz 2 VwGO). Welche Behörde ist für den Erlass des Widerspruchsbescheids (§70 Abs. 1 Satz 2 und §73 Abs. 1 Satz 2 VwGO) zuständig? Es wäre mir persönlich schon wichtiger, dass Sie korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen versenden als dass Ihre Schreiben mir schriftlich zukommen. Einen entsprechend in der Rechtsbehelfsbelehrung korrigierten Bescheid können Sie mir gerne per E-Mail zukommen lasen. Liebe Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landeshauptstadt Kiel
AW: Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen [#258599] Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragstell…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen [#258599]
Datum
28. Oktober 2022 14:37
Status
geschwärzt
825,0 KB
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, anliegend erhalten Sie den Bescheid vom 18.10.2022 mit korrekter Rechtsbehelfsbelehrung; für die Verwechslung bitten wir um Entschuldigung. Nach § 73 Abs. 1 Nr.2 VwGO wird der Widerspruchsbescheid vom Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel erlassen. Freundliche Grüße

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Landeshauptstadt Kiel
IZG-SH-Auskunft Ergänzend erinnere ich an den Vorschlag vom 01.08.2022, den Ausgang des Verwaltungsgerichtsverfahr…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
IZG-SH-Auskunft
Datum
28. Oktober 2022 14:43
Status
geschwärzt
810,2 KB
Ergänzend erinnere ich an den Vorschlag vom 01.08.2022, den Ausgang des Verwaltungsgerichtsverfahrens gegen den Kreis Rendsburg-Eckernförde abzuwarten. Freundliche Grüße