Versammmungsrechtliche Erlasse des IM

Erlasse oder vergleichbare Anweisungen des Landesministeriums des Innern an die nordrhein-westfälischen Versammlungsbehörden, in denen Fragen des Infektionsschutzes und/oder der Zusammenarbeit/Zuständigkeitsabgrenzung mit den örtlichen Infektionsschutzbehörden geregelt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Versammmungsrechtliche Erlasse des IM [#236879]
Datum
5. Januar 2022 22:34
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erlasse oder vergleichbare Anweisungen des Landesministeriums des Innern an die nordrhein-westfälischen Versammlungsbehörden, in denen Fragen des Infektionsschutzes und/oder der Zusammenarbeit/Zuständigkeitsabgrenzung mit den örtlichen Infektionsschutzbehörden geregelt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236879/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versammmungsrechtliche Erlasse des IM“ vom 05.…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versammmungsrechtliche Erlasse des IM [#236879]
Datum
8. Februar 2022 10:09
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versammmungsrechtliche Erlasse des IM“ vom 05.01.2022 (#236879) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236879/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW IFG Anfrage v. 5.1.22 Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer IFG-Anfrage vom 5.1.2022 verweise ich auf die Ant…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW IFG Anfrage v. 5.1.22
Datum
10. Februar 2022 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer IFG-Anfrage vom 5.1.2022 verweise ich auf die Antworten des Ministeriums des Innern zu den fragdenstaat-Anfragen Nr. 186501 und 184643. Darüber hinaus füge ich vier weitere Erlasse als Anlage bei. Freundliche Grüße