Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018

Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes und der Polizeidirektionen (gesamt) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (1. Halbjahr). Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Oktober 2018
  • Frist
    14. November 2018
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zahlen für Stil…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#34066]
Datum
15. Oktober 2018 20:04
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes und der Polizeidirektionen (gesamt) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (1. Halbjahr). Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 15.10.2018 an die Pressestelle des Niedersächsischen Ministerium…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#34066]
Datum
12. November 2018 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 15.10.2018 an die Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zu „Stille SMS“ des Landeskriminalamtes Niedersachsen, den Polizeidirektionen und des Landesamtes für Verfassungsschutz Niedersachsen können die gewünschten Angaben nicht übermittelt werden. Sie berufen sich zur Begründung Ihres Auskunftsrechtes auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG). Nach § 1 NUIG ist in diesem Gesetz nur der Zugang zu Umweltinformationen geregelt. Die von Ihnen erbetenen zählen gemäß § 2 Abs. 5 NUIG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) hierzu nicht. Entsprechende Auskünfte werden grundsätzlich nur an Personen erteilt, die persönlich betroffen sind und z.B. als Verfahrensbeteiligte ein spezifisches Interesse an Informationen geltend machen, um ihre rechtlichen Interessen zu verteidigen. Mit freundlichen Grüßen