Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018

Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes und der Polizeidirektionen (gesamt) für die Jahre 2016, 2017 und 2018.
Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2019
  • Frist
    14. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#57400]
Datum
12. Februar 2019 12:42
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes und der Polizeidirektionen (gesamt) für die Jahre 2016, 2017 und 2018. Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018“ vom 1…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#57400]
Datum
21. März 2019 20:41
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018“ vom 12.02.2019 (#57400) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Eingabe vom 12. Februar 2019 -Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich beda…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.2.2019 -Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018
Datum
29. März 2019 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Eingabe vom 12. Februar 2019 -Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedaure, dass es hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 12. Februar 2019 in unserem Haus zu versehentlichen Verzögerungen gekommen ist. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist allerdings zu den von Ihnen erbetenen Daten nicht auskunftsfähig. Ich bitte Sie daher, sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> eine Anfrage bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hatte ich bereits…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12.2.2019 -Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#57400]
Datum
29. März 2019 10:34
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> eine Anfrage bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hatte ich bereits gestellt. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 teilte man mir dort mit: "Der Gegenstand Ihrer Anfrage betrifft Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden und in diesem Zusammenhang durchgeführter Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ) in Form versandter sog. Stiller SMS. Zur Durchführung derartiger TKÜ-Maßnahmen (§ 100 a ff. StPO) durch die Polizei bedarf es richterlicher Anordnungen bzw. einer Beauftragung der Staatsanwaltschaft Berlin (als „Herrin des Verfahrens“) im konkreten Ermittlungsverfahren. Ich darf Sie daher bitten, Ihre Anfrage an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung als zuständiges und sachleitendes Ressort für Ihre statistische Fragestellung zu richten." Unterzeichnet hat Herr Tannenberg. Ich stehe nun vor der misslichen Situation, dass zwei Behörden gegenseitig auf die Zuständigkeit verweisen. Soll ich dazu die Datenschutzbeauftragte einschalten? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Anfrage bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hatte ich bereits gest…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12.2.2019 -Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#57400]
Datum
29. März 2019 10:38
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Anfrage bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hatte ich bereits gestellt. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 teilte man mir dort mit: "Der Gegenstand Ihrer Anfrage betrifft Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden und in diesem Zusammenhang durchgeführter Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ) in Form versandter sog. Stiller SMS. Zur Durchführung derartiger TKÜ-Maßnahmen (§ 100 a ff. StPO) durch die Polizei bedarf es richterlicher Anordnungen bzw. einer Beauftragung der Staatsanwaltschaft Berlin (als „Herrin des Verfahrens“) im konkreten Ermittlungsverfahren. Ich darf Sie daher bitten, Ihre Anfrage an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung als zuständiges und sachleitendes Ressort für Ihre statistische Fragestellung zu richten." Unterzeichnet hat Herr Tannenberg. Ich stehe nun vor der misslichen Situation, dass zwei Behörden gegenseitig auf die Zuständigkeit verweisen. Soll ich dazu die Datenschutzbeauftragte einschalten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Mail vom 12. Februar 2019 hatten Sie um Übersendung der "Zahlen für Sti…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12.2.2019 -Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#57400]
Datum
29. März 2019 11:47
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Mail vom 12. Februar 2019 hatten Sie um Übersendung der "Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes und der Polizeidirektionen (gesamt) für die Jahre 2016, 2017 und 2018" gebeten. Für das Landesamt für Verfassungsschutz und dortige ermittlerische Tätigkeiten besteht bei der Senatsverwaltung für Justiz keine Zuständigkeit. Diese liegt bei der Innenverwaltung. Soweit Sie nach Zahlen des Landeskriminalamtes bzw. der Polizeidirektionen gefragt haben, ist zwar richtig, dass die sog. "Stille SMS" als Ermittlungsmaßnahme gemäß § 100i Absatz 1 Nr. 2 der Strafprozessordnung (vgl. Beschluss des BGH vom 8.2.2018 - 3 StR 400/17) auch in Ermittlungsverfahren zum Einsatz kommt, welche von der Staatsanwaltschaft und von der Generalstaatsanwaltschaft geführt werden. Hierbei wird die Polizei als sog. Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 Gerichtsverfassungsgesetz) tätig. Jedoch werden von der Landesjustizverwaltung keine Statistiken darüber geführt, wieviele Stille SMS in Ermittlungsverfahren jährlich versendet werden, zumal auch in der Strafprozessordnung keine entsprechende Berichts- bzw. Dokumentationspflicht gegenüber dem Bund existiert. Mit freundlichen Grüßen