Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018

Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes und der Polizeidirektionen (gesamt) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (1. Halbjahr). Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2018
  • Frist
    14. November 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zahlen…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#34063]
Datum
15. Oktober 2018 20:04
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes und der Polizeidirektionen (gesamt) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (1. Halbjahr). Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ihr Antrag v. Montag, 15. Oktober 2018, 20:05 i. S. Stille SMS Sehr geehrtAntragsteller/in wunschgemäß bestätige …
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Ihr Antrag v. Montag, 15. Oktober 2018, 20:05 i. S. Stille SMS
Datum
18. Oktober 2018 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages per Mail v. 15. Oktober 2018, gerichtet an das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Ich weise darauf hin, dass Ihr Antrag Fragestellungen an verschiedene Stellen im Land Schleswig-Holstein richtet. Auskunftspflichtig nach dem IZG ist die Stelle, welche über die begehrten Informationen verfügt. Insofern ist bei Ihrer Anfrage zwischen den Daten/Informationen aus dem Polizeibereich und denen beim Verfassungsschutz zu unterscheiden. Die Verfassungsschutzabteilung im MILI (Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung IV 7, Düsternbrooker Weg 92 in 24105 Kiel) ist eine eigene informationspflichtige Stelle i. S. des IZG und wird Ihnen daher gesondert antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: Versand Stiller SMS 2016, 2017 und 2018 [#34063]
Datum
28. November 2018 13:23
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH ist hier eingegangen. Die diesbezüglichen Auskünfte wurden hier bei der Fachdienststelle erfragt. Ihrer Anfrage folgend, übersende ich Ihnen nachstehend die von Ihnen erbetenen Zahlen zum Versand von Stillen SMS. Jahr 2016 - 77 Verfahren - 142 Maßnahmen - 44602 Stille SMS Jahr 2017 - Zahl der Verfahren unbekannt - 161 Maßnahmen - 70249 Stille SMS Jahr 2018 (Bis 30.06.2018) - Zahl der Verfahren unbekannt - 128 Maßnahmen - 56254 Stille SMS Für das Jahr 2017 und 2018 können aufgrund einer Softwareumstellung keine Verfahrenszahlen zugeliefert werden. Mangels weiterer statistischer Auswertung kann eine weitergehende Aufschlüsselung über betroffene Personen nicht erfolgen. Die Zusammenstellung dieser Informationen wäre nur über eine aufwändige händische Auswertung möglich. Mit freundlichen Grüßen