Versand von Alarmfaxen durch die Integrierte Leitstelle Allgäu

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) schreibt in seinem Arbeitspapier "Datenschutz bei der Nutzung von Telefax-Diensten" unter
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/AP_Telefax.pdf
unter anderem:
"
Der Versand personenbezogener Daten per Telefax (im Folgenden kurz: Fax) ist mit erheblichen Risiken behaftet, was das Gewährleistungsziel „Vertraulichkeit“ betrifft.
Auf diesen Umstand weisen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden schon seit Jahren hin.
Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie relevant das Thema noch immer ist.
Vor diesem Hintergrund stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ein sowohl hinsichtlich der Methodik als auch hinsichtlich der technischen Gegebenheiten aktualisiertes Arbeitspapier bereit.
Das Papier bietet bayerischen öffentlichen Stellen (Verantwortlichen) Bausteine einer Risikoanalyse und zeigt risikomindernde Maßnahmen auf, die bei der Kommunikation mittels Fax zu beachten sind.
[...]
5. Fazit
Da der Versand von personenbezogenen Daten per Fax mit verschiedenen Risiken behaftet ist, sollten die hier aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden.
Sollen sensible personenbezogene Daten per Fax versandt werden, ist zusätzlich in einer Risikoanalyse zu prüfen, ob die Risiken durch risikomindernde Maßnahmen derart gesenkt werden können, dass ein Versand möglich ist.
Bayerische öffentliche Stellen haben bei einer Kommunikation per Fax diverse Dokumentationspflichten zu erfüllen.
"

Unter
https://extranet.ils-allgaeu.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/3_ILS_extranet/4_Feuerwehr/1_MDA_FW_ILS_Version_2.0_Digitalfunk.pdf
schreiben Sie auf Seite 6:
"
3.1.2 Alarmfax
Falls Feuerwehren der ILS eine Alarmfaxnummer mitgeteilt haben, sendet das Einsatzleitprogramm mit Durchführung der Alarmierung automatisch ein Alarmfax (aktuell nur an einen Festnetzfaxanschluss möglich).
Dieses beinhaltet den Einsatzort, das Ereignis, das Einsatzstichwort und die mindestens benötigten Einsatzmittel und Geräte.
"

Ferner zeigt das Dokument unter
https://extranet.ils-allgaeu.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/3_ILS_extranet/4_Feuerwehr/ILS_Abschnittsfuehrungsstellen_flaechige_Schadenslagen_Treffen.pdf
auf Seite 13 beispielhaft ein solches Alarmfax.
Demnach werden im Normalfall auch Details zum Mitteiler inkl. Rückrufnummer auf dem Alarmfax erfasst und sind dort sichtbar.

Außerdem schreibt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter
https://fragdenstaat.de/a/244034
"
[...]
Zur Ablösung des Alarmfaxes können die ILS Informationen über digitale Schnittstellen an die alarmierten Einsatzkräfte übermitteln.
Als digitale Schnittstellen kann der Digitalfunk BOS oder ein abgesicherter Webserver in der ILS verwendet werden.

Bei Verwendung des Digitalfunk BOS werden die Informationen per Short Data Service (SDS) an die eine dem Einsatzmittel zugewiesene Individual Short Subscriber Identity (ISSI) versandt.
Die Datenübertragung ist verschlüsselt.

Die Datenübertragung über einen Webserver in der ILS erfolgt über das http-Protokoll.
Die Visualisierung der Daten erfolgt über Web-Client.
Die Sicherheit der Übertragung zwischen Leitstelle und Dienststelle wird über eine HTTPS - verschlüsselte Verbindung mit Benutzer-Authentifizierung gewährleistet.
"

Persönliche Betroffenheit:
Anlässlich eines von mir abgesetzten Notrufs am 15.03.22 wurden vermutlich auch meine personenbezogenen Daten mittels Alarmfax übertragen.

Mein Anliegen:

1) Bitte stellen Sie die vom BayLfD beschriebene Risiko-Analyse zum Versand von Alarmfaxen bereit.

2) Bitte stellen Sie die entsprechende Datenschutz-Folgeabschätzung bereit.

3) Wann ist Ihrerseits die Ablösung des Alarmfax auf digitale Schnittstellen geplant (also z.B. Digitalfunk BOS Short Data Service (SDS) oder über einen Webserver in der ILS) ?
Welche konkrete technische Umsetzung ist hier angedacht (z.B. die Alarmierungsapp „aPager PRO“ der Firma ALAMOS) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bayerische…
An Stadt Kempten (Allgäu) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versand von Alarmfaxen durch die Integrierte Leitstelle Allgäu [#245089]
Datum
30. März 2022 21:42
An
Stadt Kempten (Allgäu)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) schreibt in seinem Arbeitspapier "Datenschutz bei der Nutzung von Telefax-Diensten" unter https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/AP_Telefax.pdf unter anderem: " Der Versand personenbezogener Daten per Telefax (im Folgenden kurz: Fax) ist mit erheblichen Risiken behaftet, was das Gewährleistungsziel „Vertraulichkeit“ betrifft. Auf diesen Umstand weisen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden schon seit Jahren hin. Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie relevant das Thema noch immer ist. Vor diesem Hintergrund stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ein sowohl hinsichtlich der Methodik als auch hinsichtlich der technischen Gegebenheiten aktualisiertes Arbeitspapier bereit. Das Papier bietet bayerischen öffentlichen Stellen (Verantwortlichen) Bausteine einer Risikoanalyse und zeigt risikomindernde Maßnahmen auf, die bei der Kommunikation mittels Fax zu beachten sind. [...] 5. Fazit Da der Versand von personenbezogenen Daten per Fax mit verschiedenen Risiken behaftet ist, sollten die hier aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden. Sollen sensible personenbezogene Daten per Fax versandt werden, ist zusätzlich in einer Risikoanalyse zu prüfen, ob die Risiken durch risikomindernde Maßnahmen derart gesenkt werden können, dass ein Versand möglich ist. Bayerische öffentliche Stellen haben bei einer Kommunikation per Fax diverse Dokumentationspflichten zu erfüllen. " Unter https://extranet.ils-allgaeu.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/3_ILS_extranet/4_Feuerwehr/1_MDA_FW_ILS_Version_2.0_Digitalfunk.pdf schreiben Sie auf Seite 6: " 3.1.2 Alarmfax Falls Feuerwehren der ILS eine Alarmfaxnummer mitgeteilt haben, sendet das Einsatzleitprogramm mit Durchführung der Alarmierung automatisch ein Alarmfax (aktuell nur an einen Festnetzfaxanschluss möglich). Dieses beinhaltet den Einsatzort, das Ereignis, das Einsatzstichwort und die mindestens benötigten Einsatzmittel und Geräte. " Ferner zeigt das Dokument unter https://extranet.ils-allgaeu.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/3_ILS_extranet/4_Feuerwehr/ILS_Abschnittsfuehrungsstellen_flaechige_Schadenslagen_Treffen.pdf auf Seite 13 beispielhaft ein solches Alarmfax. Demnach werden im Normalfall auch Details zum Mitteiler inkl. Rückrufnummer auf dem Alarmfax erfasst und sind dort sichtbar. Außerdem schreibt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter https://fragdenstaat.de/a/244034 " [...] Zur Ablösung des Alarmfaxes können die ILS Informationen über digitale Schnittstellen an die alarmierten Einsatzkräfte übermitteln. Als digitale Schnittstellen kann der Digitalfunk BOS oder ein abgesicherter Webserver in der ILS verwendet werden. Bei Verwendung des Digitalfunk BOS werden die Informationen per Short Data Service (SDS) an die eine dem Einsatzmittel zugewiesene Individual Short Subscriber Identity (ISSI) versandt. Die Datenübertragung ist verschlüsselt. Die Datenübertragung über einen Webserver in der ILS erfolgt über das http-Protokoll. Die Visualisierung der Daten erfolgt über Web-Client. Die Sicherheit der Übertragung zwischen Leitstelle und Dienststelle wird über eine HTTPS - verschlüsselte Verbindung mit Benutzer-Authentifizierung gewährleistet. " Persönliche Betroffenheit: Anlässlich eines von mir abgesetzten Notrufs am 15.03.22 wurden vermutlich auch meine personenbezogenen Daten mittels Alarmfax übertragen. Mein Anliegen: 1) Bitte stellen Sie die vom BayLfD beschriebene Risiko-Analyse zum Versand von Alarmfaxen bereit. 2) Bitte stellen Sie die entsprechende Datenschutz-Folgeabschätzung bereit. 3) Wann ist Ihrerseits die Ablösung des Alarmfax auf digitale Schnittstellen geplant (also z.B. Digitalfunk BOS Short Data Service (SDS) oder über einen Webserver in der ILS) ? Welche konkrete technische Umsetzung ist hier angedacht (z.B. die Alarmierungsapp „aPager PRO“ der Firma ALAMOS) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245089/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versand von Alarmfaxen durch die Integrierte L…
An Stadt Kempten (Allgäu) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BayDSG-Anfrage: Versand von Alarmfaxen durch die Integrierte Leitstelle Allgäu [#245089]
Datum
21. Mai 2022 23:55
An
Stadt Kempten (Allgäu)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versand von Alarmfaxen durch die Integrierte Leitstelle Allgäu“ vom 30.03.2022 (#245089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Kempten (Allgäu)
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich mich für die bisher ausgebliebene Antwort entschuldig…
Von
Stadt Kempten (Allgäu)
Betreff
AW: BayDSG-Anfrage: Versand von Alarmfaxen durch die Integrierte Leitstelle Allgäu [#245089]
Datum
30. Mai 2022 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich mich für die bisher ausgebliebene Antwort entschuldigen. Durch einen internen Fehler konnte Ihre Anfrage bisher noch nicht beantwortet werden. Wir werden Ihre Anfrage in dieser Woche mit unserer Datenschutzbeauftragten erörtern und ihnen dann eine Antwort zukommen lassen. Mit der Bitte um Ihr Verständnis verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen
Stadt Kempten (Allgäu)
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage gemeinsam mit unserer Datenschutzbeauftragten und …
Von
Stadt Kempten (Allgäu)
Betreff
AW: BayDSG-Anfrage: Versand von Alarmfaxen durch die Integrierte Leitstelle Allgäu [#245089]
Datum
31. Mai 2022 15:15
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage gemeinsam mit unserer Datenschutzbeauftragten und unserem Informationssicherheitsbeauftragten geprüft und möchten Ihre Anfrage wie folgt beantworten. Die Weitergabe von Daten basiert auf Artikel 9 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb Integrierter Leitstellen in Bayern (ILSG). Zur Einsatzabwicklung steht der Integrierten Leitstelle Allgäu eine nach dem Musterleistungsverzeichnis (MLV) Version 11 technisch ausgestattete Leitstelle zur Verfügung. In diesem MLV sind die verschiedenen Kommunikationswege beschrieben, u.a. das Fax sowie die SDS im BOS-Digitalfunk (BOS=Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Von diesen Möglichkeiten macht die ILS Allgäu zur Abwicklung der Einsätze gemäß Art. 9 ILSG Gebrauch. Darüber hinaus ist die ILS Allgäu nach DIN ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierung sind die von ihnen angeforderten Analysen bzw. Bewertungen erfolgt. Auf Ihre Fragen können wir wie folgt antworten: zu 1.) Wir haben Ihre Anfrage zum Anlass genommen, die o.g. Risikoanalyse nochmals aktuell zu überprüfen. Nach Abwägung aller relevanter Aspekte sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Weg geeignet und angemessen ist, unsere Aufgabe zielgerichtet und rechtsicher zu erfüllen. Die im Arbeitspapier des BayLfD vorgeschlagenen risikominimierenden Maßnahmen wurden ergriffen. Zu 2) Eine Datenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist immer nur dann erforderlich, wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Wir haben auch dies umfassend geprüft, mit dem Ergebnis, dass das dies aufgrund der ergriffenen risikominimierenden Maßnahmen hier nicht erforderlich ist. Zu 3) Wie oben beschrieben, nutzt die ILS Allgäu die Möglichkeiten des Musterleistungsverzeichnisses des Freistaates Bayern, u.a. Fax und SDS. Aktuell ist ein Projekt laufend, den Einsatzkräften Einsatzdaten künftig über eine Anbindung an einen Webserver bereit zu stellen. Wir bitten um Verständnis, dass wir als Teil der kritischen Infrastruktur keine sicherheitsrelevanten Dokumente herausgeben können. Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre sehr detaillierten Antworten…
An Stadt Kempten (Allgäu) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BayDSG-Anfrage: Versand von Alarmfaxen durch die Integrierte Leitstelle Allgäu [#245089]
Datum
31. Mai 2022 19:35
An
Stadt Kempten (Allgäu)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre sehr detaillierten Antworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245089/