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Verschärfung des Lock-Down § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG (Bayern)

Vorweg: Gemäss § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG: "Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vereinbar ist. "

Das Land Bayern hat die angeordneten Massnahmen verlängert, als auch verschärft.
Bitte senden Sir mir alle Unterlagen zu, aus denen hervorgeht wie soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einbezogen und berücksichtigt wurden.
Bitte senden Sie mir für jede angeordnete Massnahme, die hinzugezogene wissenschaftliche Evidenz zu, dass diese den Zweck erfüllen kann, als aber auch nicht im Widerspruch zu § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG steht, als auch den Grund- und Menschenrechten.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorweg: Gemäss § …
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
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Betreff
Verschärfung des Lock-Down § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG (Bayern) [#208226]
Datum
8. Januar 2021 18:20
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorweg: Gemäss § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG: "Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vereinbar ist. " Das Land Bayern hat die angeordneten Massnahmen verlängert, als auch verschärft. Bitte senden Sir mir alle Unterlagen zu, aus denen hervorgeht wie soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einbezogen und berücksichtigt wurden. Bitte senden Sie mir für jede angeordnete Massnahme, die hinzugezogene wissenschaftliche Evidenz zu, dass diese den Zweck erfüllen kann, als aber auch nicht im Widerspruch zu § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG steht, als auch den Grund- und Menschenrechten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208226/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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