Verschärfung des Lock-Down § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG (Thüringen)
Vorweg: Gemäss § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG: "Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vereinbar ist. "
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die angeordneten Massnahmen verlängert, als auch verschärft.
Bitte senden Sir mir alle Unterlagen zu, aus denen hervorgeht wie soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einbezogen und berücksichtigt wurden.
Bitte senden Sie mir für jede angeordnete Massnahme, die hinzugezogene wissenschaftliche Evidenz, dass diese den Zweck erfüllen kann, als aber auch nicht im Widerspruch zu § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG steht, als auch den Grund- und Menschenrechten.
Anfrage abgelehnt
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Datum8. Januar 2021
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10. Februar 2021
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Ein:e Follower:in
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Verschärfung des Lock-Down § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG (Thüringen) [#208228]
- Datum
- 8. Januar 2021 18:23
- An
- Thüringer Staatskanzlei
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Thüringer Staatskanzlei
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem ThürTG vom 8.1.2021
- Datum
- 15. Januar 2021 13:43
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Thüringer Staatskanzlei
- Betreff
- WG: Ihr Antrag nach dem ThürTG vom 8.1.2021
- Datum
- 26. Januar 2021 12:13
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: Ihr Antrag nach dem ThürTG vom 8.1.2021 [#208228]
- Datum
- 26. Januar 2021 12:49
- An
- Thüringer Staatskanzlei
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Thüringer Staatskanzlei
- Betreff
- AW: WG: Ihr Antrag nach dem ThürTG
- Datum
- 5. Februar 2021 10:06
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Verschärfung des Lock-Down § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG (Thüringen)“ [#208228] [#208228]
- Datum
- 7. Februar 2021 12:30
- An
- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 9. Februar 2021 13:41
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 24. März 2021 11:14
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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