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Verschleierungsverbot

Auf Grund den Diskussionen über ein Verschleierungsverbot, würde ich gerne ein paar Dokumente über die Verhandlungen des entsprechenden Verbotes einfordern.

Info: Ich habe mich mit diesen IFG-Antrag schon an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewendet, sie haben aber auf die Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verwiesen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Grund den Disku…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschleierungsverbot [#166843]
Datum
18. September 2019 14:35
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Grund den Diskussionen über ein Verschleierungsverbot, würde ich gerne ein paar Dokumente über die Verhandlungen des entsprechenden Verbotes einfordern. Info: Ich habe mich mit diesen IFG-Antrag schon an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewendet, sie haben aber auf die Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verwiesen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z5 792/2019 Sehr geehrteAntragst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
WG: Verschleierungsverbot [#166843]
Datum
4. Oktober 2019 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z5 792/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren nachstehenden Antrag vom 18. September 2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: Ihr Antrag ist sowohl begrifflich als auch vom Zeitraum unspezifisch gestellt. Da ich aber davon ausgehe, dass Sie an aktuellen Dokumenten zum dem Thema interessiert sind, übersende ich Ihnen anliegend das Eckpunktepapier und den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Modernisierung des Strafverfahrens. Die Dokumente befassen sich u.a. mit der "Gesichtsverhüllung vor Gericht". Die Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
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