Verschlüsselte digitale Alarmierung bei den Feuerwehr-Löscheinheiten im Landkreis Mainz-Bingen
Fragen an die Abteilung Brand-, Zivil- & Katastrophenschutz:
In Rheinland-Pfalz erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung ihre Aufgaben im Katastrophenschutz.
Die Landkreise setzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz private Hilfsorganisationen (ASB/Arbeiter-Samariter-Bund, Deutscher Feuerwehrverband, DLR/Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, DRK/Deutsches Rotes Kreuz, Die Johanniter, Malteser; Technisches Hilfswerk sowie die örtlichen Feuerwehren) ein, die sich allgemein zur Mitwirkung bereit erklären.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm schreibt am 24.03.22 unter
https://fragdenstaat.de/a/244032
"Alle Digitalen Meldeempfänger der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm sind entsprechend programmiert, durch die Leitstelle Mainz kann daher eine verschlüsselte Alarmierung erfolgen.
Ein verschlüsselter Empfang kann derzeit aber noch nicht erfolgen, da die Zuteilung der Melderadressen(RICs) in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen fällt und diese aktuell noch nicht erfolgt ist.
Sobald dies erfolgt ist, folgt der Testbetrieb."
Meine Fragen:
1) Wie ist der Zeitplan für die Zuteilung der Melderadressen (RICs) für die Digitalen Meldeempfänger der Feuerwehren im Landkreis Mainz-Bingen ?
2) Wie ist der Zeitplan für den Testbetrieb der verschlüsselten digitalen Alarmierung der Feuerwehren im Landkreis Mainz-Bingen ?
3) Wie ist der Zeitplan für den Wirkbetrieb der verschlüsselten digitalen Alarmierung der Feuerwehren im Landkreis Mainz-Bingen ?
Vielen Dank.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum3. April 2022
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6. Mai 2022
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Kosten dieser Information:38,00 Euro
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