Verschlüsselte digitale Alarmierung bei den Feuerwehr-Löscheinheiten im Landkreis Mainz-Bingen

Fragen an die Abteilung Brand-, Zivil- & Katastrophenschutz:

In Rheinland-Pfalz erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung ihre Aufgaben im Katastrophenschutz.
Die Landkreise setzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz private Hilfsorganisationen (ASB/Arbeiter-Samariter-Bund, Deutscher Feuerwehrverband, DLR/Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, DRK/Deutsches Rotes Kreuz, Die Johanniter, Malteser; Technisches Hilfswerk sowie die örtlichen Feuerwehren) ein, die sich allgemein zur Mitwirkung bereit erklären.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm schreibt am 24.03.22 unter
https://fragdenstaat.de/a/244032

"Alle Digitalen Meldeempfänger der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm sind entsprechend programmiert, durch die Leitstelle Mainz kann daher eine verschlüsselte Alarmierung erfolgen.
Ein verschlüsselter Empfang kann derzeit aber noch nicht erfolgen, da die Zuteilung der Melderadressen(RICs) in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen fällt und diese aktuell noch nicht erfolgt ist.
Sobald dies erfolgt ist, folgt der Testbetrieb."

Meine Fragen:

1) Wie ist der Zeitplan für die Zuteilung der Melderadressen (RICs) für die Digitalen Meldeempfänger der Feuerwehren im Landkreis Mainz-Bingen ?

2) Wie ist der Zeitplan für den Testbetrieb der verschlüsselten digitalen Alarmierung der Feuerwehren im Landkreis Mainz-Bingen ?

3) Wie ist der Zeitplan für den Wirkbetrieb der verschlüsselten digitalen Alarmierung der Feuerwehren im Landkreis Mainz-Bingen ?

Vielen Dank.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
  • Kosten dieser Information:
    38,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die …
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschlüsselte digitale Alarmierung bei den Feuerwehr-Löscheinheiten im Landkreis Mainz-Bingen [#245397]
Datum
3. April 2022 14:19
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Abteilung Brand-, Zivil- & Katastrophenschutz: In Rheinland-Pfalz erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung ihre Aufgaben im Katastrophenschutz. Die Landkreise setzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz private Hilfsorganisationen (ASB/Arbeiter-Samariter-Bund, Deutscher Feuerwehrverband, DLR/Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, DRK/Deutsches Rotes Kreuz, Die Johanniter, Malteser; Technisches Hilfswerk sowie die örtlichen Feuerwehren) ein, die sich allgemein zur Mitwirkung bereit erklären. Die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm schreibt am 24.03.22 unter https://fragdenstaat.de/a/244032 "Alle Digitalen Meldeempfänger der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm sind entsprechend programmiert, durch die Leitstelle Mainz kann daher eine verschlüsselte Alarmierung erfolgen. Ein verschlüsselter Empfang kann derzeit aber noch nicht erfolgen, da die Zuteilung der Melderadressen(RICs) in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen fällt und diese aktuell noch nicht erfolgt ist. Sobald dies erfolgt ist, folgt der Testbetrieb." Meine Fragen: 1) Wie ist der Zeitplan für die Zuteilung der Melderadressen (RICs) für die Digitalen Meldeempfänger der Feuerwehren im Landkreis Mainz-Bingen ? 2) Wie ist der Zeitplan für den Testbetrieb der verschlüsselten digitalen Alarmierung der Feuerwehren im Landkreis Mainz-Bingen ? 3) Wie ist der Zeitplan für den Wirkbetrieb der verschlüsselten digitalen Alarmierung der Feuerwehren im Landkreis Mainz-Bingen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245397/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sehr << Antragsteller:in >> die voraussichtliche Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage nach dem Landestranspa…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
Verschlüsselte digitale Alarmierung bei den Feuerwehr-Löscheinheiten im Landkreis Mainz-Bingen [#245397]
Datum
10. Mai 2022 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die voraussichtliche Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz RLP beträgt nach Einschätzung der Fachabteilung ca. zwei Zeitstunden. Die bedeutet, dass Ihnen für diese Auskunft eine Gebühr von 38,00€ nach dem allgemeinen Gebührenverzeichnis RLP berechnet werden müsste. Bitte geben Sie uns Rückmeldung, ob Sie unter diesen Bedingungen an Ihrem Auskunftsbegehren festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Aufgrund der zu erwartenden Gebühre…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verschlüsselte digitale Alarmierung bei den Feuerwehr-Löscheinheiten im Landkreis Mainz-Bingen [#245397]
Datum
15. Mai 2022 00:23
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Aufgrund der zu erwartenden Gebühren ziehe ich mein Auskunftsbegehren hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245397/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>