Verschlüsselte Kommunikation
Anfrage an:
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
- Alle veröffentlichte und allgemein zugängliche E-Mail-Adressen (z.B. allgemeine Kontaktadresse, Presseansprechpartner, usw.), mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist,
- die öffentlichen PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-Schlüssel zu diesen,
- eine einfache Auflistung/Aufzählung weiterer Möglichkeiten, mit ihnen verschlüsselt zu telekommunizieren.
Bezug: http://heise.de/-2654302
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Juni 2015
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24. Juli 2015
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