Verschlüsselte Kommunikation

den öffentlichen Schlüssel zur e-mail-Kommunikation über PGP.
Der Schlüsselserver „pgp-keyserver.bayern.de“ ist nicht erreichbar.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Dezember 2015
  • Frist
    15. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
Heinz Aicher
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den öffentlichen …
An Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz - Landkreis Altötting- Details
Von
Heinz Aicher
Betreff
Verschlüsselte Kommunikation [#12201]
Datum
16. Dezember 2015 00:07
An
Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz - Landkreis Altötting-
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den öffentlichen Schlüssel zur e-mail-Kommunikation über PGP. Der Schlüsselserver „pgp-keyserver.bayern.de“ ist nicht erreichbar.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Heinz Aicher <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heinz Aicher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heinz Aicher

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz - Landkreis Altötting-
Sehr geehrter Herr Aicher, vielen Dank für Ihr unten stehendes E-Mail. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mit …
Von
Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz - Landkreis Altötting-
Betreff
AW: Verschlüsselte Kommunikation [#12201]
Datum
21. Dezember 2015 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Aicher, vielen Dank für Ihr unten stehendes E-Mail. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mit der Gemeinde Burgkirchen eine verschlüsselte e-mail-Kommunikation derzeit nicht standardmäßig möglich ist, da dies aus technischen Gründen derzeit leider nicht umsetzbar ist. Wir arbeiten jedoch gerade daran, eine entsprechende Verschlüsselungsmöglichkeit bereit stellen zu können. Die von Ihnen nachgefragte PGP-Verschlüsselung wird dabei von uns kritisch betrachtet, da Sie nach Aussage einiger Fachleute für den Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht uneingeschränkt geeignet ist. Sollten Sie eine schutzbedürftige Anfrage an uns richten wollen, so bitte ich Sie noch den Postweg zu beschreiten. Ich gehe davon aus, dass damit Ihre unten stehende Anfrage vorerst beantwortet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Konkretisierung Ihres Antrages nach Art. 4 Abs. 2 BayUIG. Aus Ihrem unten stehenden Mail ist nicht erkennbar, welche Umweltinformationen von Ihnen beantragt werden, so dass für uns nicht ersichtlich ist, auf welche Umweltinformationen sich Ihr Antrag bezieht. Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2016. Mit freundlichen Grüßen