Verschlüsselte Kommunikation

1. Welche technischen Verschlüsselungs-Verfahren (z.B. PGP/GPG, S/MIME, u.a.) können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit Ihnen vertraulich und persönlich (i.S.v. Authentizität und Integrität) elektronisch zu kommunizieren?
2. Wo sind die dafür verwendeten öffentlichen Schlüssel abrufbar?
3. Falls nicht bereits vorhanden: Existieren Zeitpläne, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2018
  • Frist
    16. November 2018
  • 2 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
Verschlüsselte Kommunikation [#34046]
Datum
15. Oktober 2018 15:29
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Welche technischen Verschlüsselungs-Verfahren (z.B. PGP/GPG, S/MIME, u.a.) können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit Ihnen vertraulich und persönlich (i.S.v. Authentizität und Integrität) elektronisch zu kommunizieren? 2. Wo sind die dafür verwendeten öffentlichen Schlüssel abrufbar? 3. Falls nicht bereits vorhanden: Existieren Zeitpläne, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Anders, die Behörde für Inneres und Sport verwendet im Sinne Ihrer Frage 1 "De-Mail"…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Verschlüsselte Kommunikation [#34046]
Datum
13. November 2018 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, die Behörde für Inneres und Sport verwendet im Sinne Ihrer Frage 1 "De-Mail" ohne zusätzliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Allgemeine Informationen zu "De-Mail" finden Sie hier<https://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/de_mail_node.html>. Entsprechend gibt es kein Angebot an öffentlichen Schlüssel gem. Ihrer Frage 2. Nach jetzigem Stand ist kein weiteres verschlüsseltes Kommunikations-Verfahren im Sinne Ihrer Frage 3 geplant. Die Behörde für Inneres und Sport können Sie über <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> erreichen. Mit freundlichen Grüßen