Verschlüsselte Kommunikation

Anfrage an: Landtag NRW

- Alle veröffentlichte und allgemein zugängliche E-Mail-Adressen (z.B. allgemeine Kontaktadresse, Presseansprechpartner, usw.), mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist,
- die öffentlichen PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-Schlüssel zu diesen,
- eine einfache Auflistung/Aufzählung weiterer Möglichkeiten, mit ihnen verschlüsselt zu telekommunizieren.

Bezug: http://heise.de/-2654302

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
Dirk Bachhausen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
Dirk Bachhausen
Betreff
Verschlüsselte Kommunikation [#10234]
Datum
22. Juni 2015 14:12
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle veröffentlichte und allgemein zugängliche E-Mail-Adressen (z.B. allgemeine Kontaktadresse, Presseansprechpartner, usw.), mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist, - die öffentlichen PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-Schlüssel zu diesen, - eine einfache Auflistung/Aufzählung weiterer Möglichkeiten, mit ihnen verschlüsselt zu telekommunizieren. Bezug: http://heise.de/-2654302
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Bachhausen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Bachhausen
Dirk Bachhausen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verschlüsselte Kommunikation" vom 22…
An Landtag NRW Details
Von
Dirk Bachhausen
Betreff
AW: Verschlüsselte Kommunikation [#10234]
Datum
24. Juli 2015 00:30
An
Landtag NRW
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verschlüsselte Kommunikation" vom 22.06.2015 (#10234) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Dirk Bachhausen Anfragenr: 10234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Bachhausen, unter Bezug auf Ihren Antrag vom 22.06.2015 teile ich Ihnen mit, dass keine veröff…
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Verschlüsselte Kommunikation [#10234]
Datum
27. Juli 2015 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bachhausen, unter Bezug auf Ihren Antrag vom 22.06.2015 teile ich Ihnen mit, dass keine veröffentlichten und allgemein zugänglichen E-Mail-Adressen bestehen, mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist. Sofern einzelne Abgeordnete oder Mitarbeiter von Fraktionen GPG4Win nutzen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf deren Homepage. Zum Austausch von vertraulichen Informationen über das Internet bietet die Landtagsverwaltung die Web-Anwendung CryptShare an (https://transfer.landtag.nrw.de). Mit CryptShare werden vertrauliche Daten verschlüsselt übertragen und auf einem Server im Landtag NRW verschlüsselt abgelegt. Diese können anschließend mit einem Kennwort abgerufen werden. Über diesen Weg sind alle E-Mail-Adressen mit der Adresse: @landtag.nrw.de zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen