Verschlüsselte Kommunikation

- Alle veröffentlichte und allgemein zugängliche E-Mail-Adressen (z.B. allgemeine Kontaktadresse, Presseansprechpartner, usw.), mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist,
- die öffentlichen PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-Schlüssel zu diesen,
- eine einfache Auflistung/Aufzählung weiterer Möglichkeiten, mit ihnen verschlüsselt zu telekommunizieren.

Bezug: http://heise.de/-2654302

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
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Dirk Bachhausen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle veröffent…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Dirk Bachhausen
Betreff
Verschlüsselte Kommunikation [#10236]
Datum
22. Juni 2015 14:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle veröffentlichte und allgemein zugängliche E-Mail-Adressen (z.B. allgemeine Kontaktadresse, Presseansprechpartner, usw.), mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist, - die öffentlichen PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-Schlüssel zu diesen, - eine einfache Auflistung/Aufzählung weiterer Möglichkeiten, mit ihnen verschlüsselt zu telekommunizieren. Bezug: http://heise.de/-2654302
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Dirk Bachhausen <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dirk Bachhausen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Bachhausen

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Bachhausen, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Möglichkeit der verschlüsselten Kommunikation m…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag Verschlüsselte Kommunikation; Ihre Anfrage vom 22. Juni 2015
Datum
29. Juni 2015 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bachhausen, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Möglichkeit der verschlüsselten Kommunikation mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werte ich als eine auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die im Folgenden beantwortet wird. Das Ministerium bereitet zurzeit die Anbindung an die zentrale De-Mail-Infrastruktur der Bundesverwaltung vor. Nach der Inbetriebnahme wird es möglich sein, mit Ihnen über diese Plattform sicher zu kommunizieren. Nähere Informationen zu De-Mail finden Sie unter: http://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/de_mail_node.html. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine andere Möglichkeit besteht, mit dem BMJV verschlüsselte E-Mails auszutauschen. Mit freundlichen Grüßen