Verschlüsselte Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit

1. Welche technischen Verschlüsselungs-Verfahren (z.B. PGP/GPG, S/MIME, u.a.) können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit der Bundesagentur für Arbeit vertraulich und persönlich (i.S.v. Authentizität und Integrität) elektronisch zu kommunizieren?
2. Bei welchen Dienststellen werden diese bereits genutzt?
3. Wo sind die dafür verwendeten öffentlichen Schlüssel abrufbar?
4. Falls nicht bereits vorhanden: Existieren Zeitpläne, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden?

Referenzen: https://fragdenstaat.de/a/5130

Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft.
Sollte die Beantwortung von Teilen dieser Anfrage mit der Erhebung von Gebühren nach IFGGebV verbunden sein, so bitte ich um vorherige Benachrichtigung – und, unabhängig davon, um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2014
  • Frist
    18. Juli 2014
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche techni…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschlüsselte Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit [#6576]
Datum
16. Juni 2014 17:08
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche technischen Verschlüsselungs-Verfahren (z.B. PGP/GPG, S/MIME, u.a.) können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit der Bundesagentur für Arbeit vertraulich und persönlich (i.S.v. Authentizität und Integrität) elektronisch zu kommunizieren? 2. Bei welchen Dienststellen werden diese bereits genutzt? 3. Wo sind die dafür verwendeten öffentlichen Schlüssel abrufbar? 4. Falls nicht bereits vorhanden: Existieren Zeitpläne, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden? Referenzen: https://fragdenstaat.de/a/5130 Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft. Sollte die Beantwortung von Teilen dieser Anfrage mit der Erhebung von Gebühren nach IFGGebV verbunden sein, so bitte ich um vorherige Benachrichtigung – und, unabhängig davon, um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
AW: Verschlüsselte Kommunikation mit der Bundesagentur f= FCr Arbeit Mein Zeichen: 413 - 1409 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verschlüsselte Kommunikation mit der Bundesagentur f= FCr Arbeit
Datum
17. Juni 2014 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Zeichen: 413 - 1409 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 16.06.2014 teile ich Ihnen mit, dass es die Möglichkeit einer verschlüsselten Kommunikation auf elektronischem Weg mit der Bundesagentur für Arbeit gibt. Hierzu benötigen Sie den entsprechenden "Public Key". Ein einheitlicher "Public Key" für die ganze Bundesagentur für Arbeit existiert nicht, sondern für jedes eingerichtete Postfach steht ein eigener "Public Key" zur Verfügung. Möchten Sie auf elektronischem Weg mit Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit kommunizieren, so können Sie zu einem bestimmten konkreten BA-Postfach sich selbständig den entsprechenden "Public Key" im Internet anhand angefügter Anleitung (s.u.) herunterladen. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben Mit freundlichen Grüßen