Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung

- Alle veröffentlichte und allgemein zugängliche E-Mail-Adressen der Stadt Köln und innerhalb der Stadt Köln (z.B. allgemeine Kontaktadresse, Presseansprechpartner, usw.), mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist,

- die öffentlichen PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-Schlüssel zu diesen,

- eine einfache Auflistung/Aufzählung weiterer Möglichkeiten, mit der Stadt Köln verschlüsselt zu telekommunizieren.

Bezug:

http://heise.de/-2654302

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner IFG-Anfrage!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2015
  • Frist
    11. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
Dirk Bachhausen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Euskirchen Details
Von
Dirk Bachhausen
Betreff
Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10105]
Datum
9. Juni 2015 14:32
An
Kommunalverwaltung Euskirchen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle veröffentlichte und allgemein zugängliche E-Mail-Adressen der Stadt Köln und innerhalb der Stadt Köln (z.B. allgemeine Kontaktadresse, Presseansprechpartner, usw.), mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist, - die öffentlichen PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-Schlüssel zu diesen, - eine einfache Auflistung/Aufzählung weiterer Möglichkeiten, mit der Stadt Köln verschlüsselt zu telekommunizieren. Bezug: http://heise.de/-2654302 Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner IFG-Anfrage! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Bachhausen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Bachhausen
Kommunalverwaltung Euskirchen
Sehr geehrter Herr Bachhausen, Ihre Anfrage ist bei der Stadt Euskirchen eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Euskirchen
Betreff
AW: Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10105]
Datum
9. Juni 2015 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bachhausen, Ihre Anfrage ist bei der Stadt Euskirchen eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Dirk Bachhausen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verschlüsselung der Kommunikation der Sta…
An Kommunalverwaltung Euskirchen Details
Von
Dirk Bachhausen
Betreff
AW: AW: Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10105]
Datum
11. Juli 2015 09:19
An
Kommunalverwaltung Euskirchen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung" vom 09.06.2015 (#10105) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Dirk Bachhausen Anfragenr: 10105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Euskirchen
Sehr geehrter Herr Bachhausen, Ihre Mail ist am 09.06.l2015 sowie 11.06.2015 bei der Stadt Euskirchen eingegangen…
Von
Kommunalverwaltung Euskirchen
Betreff
AW: AW: Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10105]
Datum
13. Juli 2015 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bachhausen, Ihre Mail ist am 09.06.l2015 sowie 11.06.2015 bei der Stadt Euskirchen eingegangen. Dies hatte ich Ihnen auch bereits am 09.06.2015 mitgeteilt. Richten Sie bitte Ihre Anfrage an die Stadt Köln. Mit freundlichen Grüßen
Dirk Bachhausen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Schreibfehler in der Mail entdeckt! Es geht mir natürlich um die Dat…
An Kommunalverwaltung Euskirchen Details
Von
Dirk Bachhausen
Betreff
AW: AW: AW: Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10105]
Datum
13. Juli 2015 09:52
An
Kommunalverwaltung Euskirchen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Schreibfehler in der Mail entdeckt! Es geht mir natürlich um die Daten der Stadt Euskirchen und NICHT um die Daten der Stadt Köln! Ich bitte daher die gewünschten Informationen laut IFG schnellstens zu übermitteln. MfG Dirk Bachhausen Anfragenr: 10105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Euskirchen
Guten Tag Herr Bachhausen, der zuständige Kollege ist bis nächste Woche Montag im Urlaub. Wenn er zurück ist, wer…
Von
Kommunalverwaltung Euskirchen
Betreff
WG: Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10105]
Datum
13. Juli 2015 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Bachhausen, der zuständige Kollege ist bis nächste Woche Montag im Urlaub. Wenn er zurück ist, werden wir das Thema besprechen und uns melden. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Euskirchen
Sehr geehrter Herr Bachhausen, die Kreisstadt Euskirchen wird in Kürze am DE-Mail-Verfahren teilnehmen. Es werde…
Von
Kommunalverwaltung Euskirchen
Betreff
AW: AW: AW: Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10105]
Datum
20. Juli 2015 11:30
Status
Sehr geehrter Herr Bachhausen, die Kreisstadt Euskirchen wird in Kürze am DE-Mail-Verfahren teilnehmen. Es werden dann für bestimmte Bereiche DE-Mail-Adressen freigegeben und veröffentlicht. Ansonsten besteht natürlich die Möglichkeit der Verschlüsselung einer Mailanlage per ZIP unter Verwendung eines entsprechenden Passworts. Das Passwort muss dann getrennt von der E-Mail mit dem Anhang gesendet bzw. mitgeteilt werden. Hierfür können alle Kommunikationswege genutzt werden. Des weiteren steht auf der Internetseite der Kreisstadt Euskirchen http://www.euskirchen.de/rathaus/ansprechpersonen/ eine Liste der Ansprechpartner mit Angabe der Zuständigkeiten und Kontaktdaten, darunter auch die E-Mail Adressen, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen