Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung

- Alle veröffentlichte und allgemein zugängliche E-Mail-Adressen (z.B. allgemeine Kontaktadresse, Presseansprechpartner, usw.), mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist,
- die öffentlichen PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-Schlüssel zu diesen,
- eine einfache Auflistung/Aufzählung weiterer Möglichkeiten, mit ihnen verschlüsselt zu telekommunizieren.

Bezug: http://heise.de/-2654302

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
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Dirk Bachhausen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bergheim Details
Von
Dirk Bachhausen
Betreff
Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10239]
Datum
22. Juni 2015 14:18
An
Kommunalverwaltung Bergheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle veröffentlichte und allgemein zugängliche E-Mail-Adressen (z.B. allgemeine Kontaktadresse, Presseansprechpartner, usw.), mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist, - die öffentlichen PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-Schlüssel zu diesen, - eine einfache Auflistung/Aufzählung weiterer Möglichkeiten, mit ihnen verschlüsselt zu telekommunizieren. Bezug: http://heise.de/-2654302
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Bachhausen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Bachhausen

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Kommunalverwaltung Bergheim
Guten Tag Herr Bachhausen, für die gesicherte Kommunikation hat sich die Kreisstadt Bergheim für den De-Mail-Dien…
Von
Kommunalverwaltung Bergheim
Betreff
AW: Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10239]
Datum
24. Juni 2015 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Bachhausen, für die gesicherte Kommunikation hat sich die Kreisstadt Bergheim für den De-Mail-Dienst entschieden. In diesem Fall erfolgt eine verschlüsselte Übertragung der Daten. Die De-Mail-Adresse der Kreisstadt Bergheim lautet <<E-Mail-Adresse>> Die Nutzung von PGP-, GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselter Kommunikation hat die Kreisstadt Bergheim aufgegeben, da es an entsprechenden Kommunikationspartnern mangelte, die über das entsprechende Umfeld (Software, Schlüsselpaare usw.) verfügte. Als Alternative zur De-Mail-Lösung und als Einzelfalllösung können Sie auch eine normale E-Mail senden und Ihr Anliegen in einem verschlüsselten ZIP-Archiv anhängen. Hier müsste das Passwort zur Entschlüsselung jedoch auf separat übermittelt werden (telefonisch, separate E-Mail o.ä). Dies ist natürlich ebenfalls mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Eine Liste der Ansprechpartner und eine Anleitung zur Herleitung der E-Mail-Adressen finden Sie hier: http://www.bergheim.de/e-mail-_-fax-_-telefon.aspx. Ansonsten sind in dem Internetauftritt der Kreisstadt Bergheim zu den einzelnen Sach- und Aufgabengebieten jeweils Ansprechpartner genannt. In der Hoffnung Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben, verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen