Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung

- Alle veröffentlichte und allgemein zugängliche E-Mail-Adressen (z.B. allgemeine Kontaktadresse, Presseansprechpartner, usw.), mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist,
- die öffentlichen PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-Schlüssel zu diesen,
- eine einfache Auflistung/Aufzählung weiterer Möglichkeiten, mit ihnen verschlüsselt zu telekommunizieren.

Bezug: http://heise.de/-2654302

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
Dirk Bachhausen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
Dirk Bachhausen
Betreff
Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10240]
Datum
22. Juni 2015 14:19
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle veröffentlichte und allgemein zugängliche E-Mail-Adressen (z.B. allgemeine Kontaktadresse, Presseansprechpartner, usw.), mit denen eine PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-verschlüsselte Kommunikation möglich ist, - die öffentlichen PGP- bzw. GnuPG- bzw. OpenPGP-Schlüssel zu diesen, - eine einfache Auflistung/Aufzählung weiterer Möglichkeiten, mit ihnen verschlüsselt zu telekommunizieren. Bezug: http://heise.de/-2654302
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Bachhausen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Bachhausen
Dirk Bachhausen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verschlüsselung der Kommunikation der Sta…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
Dirk Bachhausen
Betreff
AW: Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10240]
Datum
24. Juli 2015 00:29
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung" vom 22.06.2015 (#10240) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Dirk Bachhausen Anfragenr: 10240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Elsdorf
Sehr geehrter Herr Bachhausen, Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 24.07.2015 beantworte ich Ihnen diese wie folgt:…
Von
Kommunalverwaltung Elsdorf
Betreff
WG: Verschlüsselung der Kommunikation der Stadtverwaltung [#10240]
Datum
28. Juli 2015 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bachhausen, Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 24.07.2015 beantworte ich Ihnen diese wie folgt: Die veröffentlichten und allgemein zugänglichen E-Mail-Adressen der Stadt Elsdorf finden Sie auf unserer Homepage. Die gesicherte Kommunikation der Stadt Elsdorf wird über den De-Mail-Dienst abgewickelt. Bei Benutzung von De-Mail werden die Daten verschlüsselt übertragen. Die De-Mail-Adresse der Stadt Elsdorf ist <<E-Mail-Adresse>> Sie können uns auch eine E-Mail mit passwortgeschützten Anhängen senden. Hier würden Sie dem Adressaten das Passwort separat (mündlich oder per Mail) übermitteln. PGP-, GnuPG bzw.-Open PGP-Verschlüsselung wird seitens der Stadt Elsdorf nicht verwendet. Mit freundlichen Grüßen