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Verschuldung der Stadt Trier

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Genaue Summe der Verschuldung der Stadt Trier am 11.08.2019 um 0:00.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Genau…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschuldung der Stadt Trier [#163635]
Datum
12. August 2019 17:25
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genaue Summe der Verschuldung der Stadt Trier am 11.08.2019 um 0:00.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Trier
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 12.08.2019 betreffend der Versch…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
AW: Verschuldung der Stadt Trier [#163635]
Datum
14. August 2019 06:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 12.08.2019 betreffend der Verschuldung der Stadt Trier ist hier eingegangen und haben sie an das entsprechende Fachamt weitergeleitet. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass ggf. für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis). Sollte sich im Rahmen der Zusammenstellung der Informationen abzeichnen, dass der Zeitaufwand die Erhebung von Gebühren zur Folge haben könnte, werden wir sie entsprechend informieren. Freundliche Grüße
Stadtverwaltung Trier
Sehr geehrte<Information-entfernt> unter Hinweis auf das Landestransparenzgesetz haben Sie am 12.08.2019 n…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Verschuldung der Stadt Trier [#163635]
Datum
9. September 2019 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> unter Hinweis auf das Landestransparenzgesetz haben Sie am 12.08.2019 nachgefragt, wie hoch der Schuldenstand der Stadt Trier am 11.08.2019 um 0:00 Uhr war. Dazu möchten wir Ihnen folgende Rückmeldung geben: Die Ermittlung der Verschuldung der Stadt Trier zu einem konkreten Stichtag ist mit einem erheblichem zeitlichen und personellen Aufwand verbunden, so dass der Gesetzgeber diese Feststellung gemäß § 108 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nur im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses vorsieht. Zur weiteren Erläuterung darf darauf hingewiesen werden, dass in diesem Zusammenhang im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses eine "Verbindlichkeitenübersicht" gemäß § 108 Abs. 3 der Gemeindeordnung dem Jahresabschluss erforderlich ist. Dies vorausschickend möchten wir Ihre Anfrage daher kostenneutral wie folgt beantworten: 1. Der zuletzt endgültig vom Stadtrat festgestellte Jahresabschluss 2017 weist eine Gesamtsumme der Verbindlichkeiten zum 31.12.2017 in Höhe von 731.443.909,30 Euro aus. 2. Der vorläufige Jahresabschluss 2018, der zur Zeit in der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist, weist eine vorläufige Gesamtsumme der Verbindlichkeiten zum 31.12.2018 in Höhe von 756.745.400,18 Euro aus. 3. Eine davon abweichende unterjährige Ermittlung bzw. Aufstellung ist nur mit erheblichem zusätzlichen Aufwand und damit mit zusätzlichen Kosten verbunden. Sollte Sie eine tagesgenaue Ausweisung wünschen, so werden wir die entstehenden Kosten entsprechend den gesetzlichen Regelungen geltend machen. Wir hoffen aber, Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschuldung der Stadt Trier“ vom 12…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verschuldung der Stadt Trier [#163635]
Datum
9. Oktober 2019 16:04
An
Stadtverwaltung Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verschuldung der Stadt Trier“ vom 12.08.2019 (#163635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 163635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Ich entschuldige mich für die automatisierte Mail. Ich bedanke mich für die Auskunft! Anfragenr: 163635 Antwort…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verschuldung der Stadt Trier [#163635]
Datum
9. Oktober 2019 16:06
An
Stadtverwaltung Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ich entschuldige mich für die automatisierte Mail. Ich bedanke mich für die Auskunft! Anfragenr: 163635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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