Versicherte mit Heimbeatmung

Die Anzahl der Versicherten mit Heimbeatmung (invasiv/nicht-invasiv) und die Entwicklung der Fallzahlen in den Jahren 2013-2018

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der Vers…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versicherte mit Heimbeatmung [#158735]
Datum
17. Juli 2019 09:46
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Versicherten mit Heimbeatmung (invasiv/nicht-invasiv) und die Entwicklung der Fallzahlen in den Jahren 2013-2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Un…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
17. Juli 2019 09:47
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Unser Tipp für die Zukunft: Registrieren Sie sich bei "Meine TK" unter [www.tk.de/techniker/2011312](http://www.tk.de/techniker/2011312) und aktivieren Sie das TK-Postfach. Dann können Sie jederzeit sicher Briefe empfangen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App. Infos dazu finden Sie unter [www.tk.de/techniker/2023650](http://www.tk.de/techniker/2023650). Und unter [www.tk.de/techniker/2000108](http://www.tk.de/techniker/2000108) finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu vielen Themen. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Freundliche Grüße

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Techniker Krankenkasse
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Anzahl unserer Versicherten mit Heimbeatmung…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Versicherte mit Heimbeatmung [#158735]
Datum
1. August 2019 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Anzahl unserer Versicherten mit Heimbeatmung nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Leider ist es uns aufgrund von wettbewerblichen und damit wirtschaftlichen Interessen nicht möglich die angeforderten Fallzahlen und deren Entwicklung zu veröffentlichen. Gern erläutere ich dies näher: Das IFG konkretisiert den Schutz von besonderen öffentlichen Belangen für die Sozialversicherungen in § 3 Nr. 6, hier heißt es: "Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen" Da die TK zu der von Ihnen angefragten Fallkonstellation Vertragsschließungen und Ausschreibungen vornimmt, gehört eine Veröffentlichung der zugehörigen Fallzahlen zu den geschützten wirtschaftlichen Interessen einer Sozialversicherung. Wir würden dadurch wettbewerbserhebliche Daten zugänglich machen, die geeignet sind, die wirtschaftliche Leistungserbringung einer Krankenkasse zu beeinträchtigen. Zudem können wir die angefragten Fallzahlen nur aus den Leistungs- und Abrechnungsdaten unserer Versicherter entnehmen, die ebenso unter einem besonderen Schutz stehen. Daher tut es mir leid, dass ich Ihrem Wunsch nicht entsprechen kann und hoffe auf Ihr Verständnis. Freundliche Grüße