Versiegelung von Grünflächen mit Asphalt in Frohnau
Anfrage an:
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Auf welchen Grundlagen, Anweisungen, Richtlinien oder Genehmigungen beruhen die aktuellen Asphaltierungen von Grünstreifen und Fußwegen in Frohnau, z. B. In den Bereichen Karmelterweg 49, 51 und 53 sowie an der Alemannenstr. 5 und 26. Diese Maßnahmen behindern massiv die von der Senatsverwaltung vorgeschriebene Regenwasserbewirtschaftung. Niederschlagswasser muss in Frohnau über die Bodenschicht versickern.
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Datum24. Januar 2020
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26. Februar 2020
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