Versiegelung von Grünflächen mit Asphalt in Frohnau

Auf welchen Grundlagen, Anweisungen, Richtlinien oder Genehmigungen beruhen die aktuellen Asphaltierungen von Grünstreifen und Fußwegen in Frohnau, z. B. In den Bereichen Karmelterweg 49, 51 und 53 sowie an der Alemannenstr. 5 und 26. Diese Maßnahmen behindern massiv die von der Senatsverwaltung vorgeschriebene Regenwasserbewirtschaftung. Niederschlagswasser muss in Frohnau über die Bodenschicht versickern.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    24. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
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Betreff
Versiegelung von Grünflächen mit Asphalt in Frohnau [#175570]
Datum
24. Januar 2020 18:41
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welchen Grundlagen, Anweisungen, Richtlinien oder Genehmigungen beruhen die aktuellen Asphaltierungen von Grünstreifen und Fußwegen in Frohnau, z. B. In den Bereichen Karmelterweg 49, 51 und 53 sowie an der Alemannenstr. 5 und 26. Diese Maßnahmen behindern massiv die von der Senatsverwaltung vorgeschriebene Regenwasserbewirtschaftung. Niederschlagswasser muss in Frohnau über die Bodenschicht versickern.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175570 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail haben wir zuständigkeitshalber von unserer bezirklichen Pressestelle zur B…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
WG: Versiegelung von Grünflächen mit Asphalt in Frohnau [#175570]
Datum
30. Januar 2020 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail haben wir zuständigkeitshalber von unserer bezirklichen Pressestelle zur Beantwortung erhalten. Zur Zeit prüft der Fachbereich noch Ihr Anliegen. Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, erhalten Sie Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zum oben genan…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
Versiegelung von Grünflächen mit Asphalt in Frohnau (#175570)
Datum
6. Februar 2020 18:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zum oben genannten Thema würde ich Sie bitten sich mit mir in telefonisch Verbindung zu setzen. Im Voraus vielen Dank! Mit freundlichen Grüße