Versionen sogenannte Masterpläne

Sämtliche Arbeitsversionen des sogenannten Masterplan Migration, die im BMI seit März 2018 vorliegen. Daraus sollen die Veränderungen von Version zu Version erkennbar sein.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juli 2018
  • Frist
    4. August 2018
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Arbeit…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Versionen sogenannte Masterpläne [#31578]
Datum
3. Juli 2018 15:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Arbeitsversionen des sogenannten Masterplan Migration, die im BMI seit März 2018 vorliegen. Daraus sollen die Veränderungen von Version zu Version erkennbar sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bescheid zur Beantwortung Ihres IFG-Antrages vom 03. Juli 2018 (#1654) Bundesministerium des Innern, für Bau und H…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Bescheid zur Beantwortung Ihres IFG-Antrages vom 03. Juli 2018 (#1654)
Datum
30. Juli 2018 11:03
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z I 4 - Az.: 13002/4#1654 Sehr geehrter Herr Semsrott, zur Beantwortung Ihres IFG-Antrages vom 03. Juli 2018 übersende ich Ihnen den beigefügten Bescheid zu Ihrer Unterrichtung. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Re: Bescheid zur Beantwortung Ihres IFG-Antrages vom 03. Juli 2018 (#1654) [#31578] vorab per Mail Sehr geehrte D…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Re: Bescheid zur Beantwortung Ihres IFG-Antrages vom 03. Juli 2018 (#1654) [#31578]
Datum
1. August 2018 17:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
vorab per Mail Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 27. Juli 2018 mit dem Zeichen Z I 4 - 13002/4#1654 lege ich Widerspruch ein. Mit der Veröffentlichung des sogenannten Masterplans ist der entsprechende Vorgang des BMI bereits soweit abgeschlossen, das vorangegangene Versionen herausgegeben werden können. Es ist nicht dargelegt worden, inwiefern dies tatsächlich den behördlichen Entscheidungsprozess gefährden könnte. Das Papier von BM Seehofer betrifft den gesamten Themenbereich der Migrationspolitik. Ein Kernbereichsschutz kann nicht dazu führen, dass aus diesem gesamten Bereich keine Informationen herausgegeben werden. Die materiellen Voraussetzungen für eine Einstufung als Verschlusssache liegen offenbar nicht mehr vor, da der Masterplan veröffentlicht wurde. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 31578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Zugang zu Versionen sogenannter Masterpläne Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren mit Schreiben vom 1. August 20…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Versionen sogenannter Masterpläne
Datum
28. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren mit Schreiben vom 1. August 2018 eingelegten Widerspruch, im Bundesministerium des lnnern, für Bau und Heimat am 3. August 2018 eingegangen, ergeht folgender Widerspruchsbescheid: 1. Der Widerspruch gegen den Bescheid des Bundesministeriums des lnnern, für Bau und Heimat vom 27. Juli 2018 wird zurückgewiesen. 2. Als Widerspruchsführer haben Sie die Kosten des Widerspruchsverfahrens mit Ausnahme der dem Bundesministerium des lnnern, für Bau und Heimat entstandenen Aufwendungen zu tragen. 3. Für die Bearbeitung Ihres Widerspruchs wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben. Gründe I. Sie haben mit E-Mail vom 3. Juli 2018 auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung sämtlicher Arbeitsversionen des sogenannten Masterplans Migration, die im BMI seit März 2018 vorliegen, gebeten. Daraus sollen die Veränderungen von Version zu Version erkennbar sein. Mit Bescheid vom 27. Juli 2018 wurde Ihr Antrag abgelehnt. Gegen den ablehnenden Bescheid legten Sie mit Schreiben vom 1. August 2018 Widerspruch ein. II. 1. Der zulässige Widerspruch ist unbegründet. Die Ablehnung des Zugangs zu sämtlichen Arbeitsversionen des sogenannten Masterplans Migration erfolgte zu Recht. 2. Entgegen Ihrer Auffassung, es sei nicht dargelegt worden, inwiefern die Herausgabe vorangegangener Versionen des Masterplans tatsächlich den behördlichen Entscheidungsprozess gefährden könnte, wurde dies bereits im Bescheid des BMI vom 27. Juli 2018 hinreichend dargelegt. Danach könnte eine Veröffentlichung von früheren Entwurfsfassungen des Masterplans Migration den Umsetzungsprozess innerhalb der Bundesregierung gefährden und einer Veröffentlichung steht daher der Versagungsgrund gemäß § 3 Nr. 3b i.V.m. § 4 IFG (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses) entgegen. Ihr Einwand, das Papier von BM Seehofer betreffe den gesamten Themenbereich der Migrationspolitik und ein Kernbereichsschutz könne dazu führen, dass aus dem gesamten Bereich keine Informationen herausgegeben werden, ist nicht zutreffend. Der Masterplan Migration betrifft lediglich einen Teilbereich der Migrationspolitik des BMI. Die Gewährung des Informationszugangs zu nicht vom Masterplan Migration betroffenen Themenbereichen ist bei fehlenden Versagungsgründen daher grundsätzlich möglich. Im Bescheid des BMI wurde daher hinreichend ausgeführt, dass Ihrem lnformationszugangsbegehren zu den Vorversionen des Masterplans Migration auch der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegensteht. Auch Ihr Einwand, die materiellen Voraussetzungen für eine Einstufung als Verschlusssache lägen offenbar nicht mehr vor, da der Masterplan veröffentlicht worden sei, greift nicht. Als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad -Nur für den Dienstgebrauchwurden nur die Vorversionen des Masterplans eingestuft. Der innerhalb der Bundesregierung und mit den betroffenen Ressorts letztendlich abgestimmte Masterplan wurde jedoch nicht eingestuft. Im Bescheid wurde dargelegt, dass die Einstufung der Vorversionen als Verschlusssache für die weitere Umsetzung des Masterplans erforderlich ist und der Versagungsgrund gemäß § 3 Nr. 4 IFG (Schutz von Verschlusssachen) vorliegt. Der Ausgangsbescheid vom 27. Juli 2018 wird daher in vollem Umfang aufrechterhalten und Ihr Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen. 3. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 73 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 80 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). 4. Die Gebührenentscheidung ergibt sich aus§ 10 IFG i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV). Entsprechend Nr. 5 der Anlage zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV ist bei vollständiger Zurückweisung des Widerspruchs eine Gebühr von mindestens 30 Euro zugrunde zu legen. Hier ist eine Gebühr von 30 Euro festgesetzt worden. Ich bitte Sie, den Betrag von 30 Euro innerhalb eines Monats zu überweisen an [Kontoinhaber] Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag