Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren

Ich möchte Informationen über versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) erhalten. Der 12. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] verweist auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), für dessen Umsetzung Sie zuständig sind.

1. Anzahl bestehender und neu hinzugekommener Impfschäden, die nach §61 IfSG anerkannt wurden, gruppiert nach Ursache, Impfstoff, Grad der Schwerbehinderung und Versorgungsaufwand

2. Anzahl nicht anerkannter und somit nicht versorgter Impfschäden, gruppiert nach Ursache und Impfstoff

3. Anzahl der Fälle, bei denen "über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht" (§61 Satz 2 IfSG) und deshalb die oberste zuständige Landesbehörde angerufen wurde mit Anzahl der Zustimmungen und Ablehnungen

Leider konnte ich hierzu nirgends öffentliche Statistiken finden. Ich bin lediglich auf eine Statistik der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE Bund, getragen von RKI und DESTATIS) gestoßen. Diese gibt für das Jahr 2017 (aktuellstes vorliegendes Jahr) 6.855.042 Schwerbehinderungen aufgrund "Allgemeiner Krankheit" - welche explizit Impfschäden inkludiert - an. [2] Offensichtlich verfügen die herausgebenden Behörden aber selbst über keine nähere Differenzierung von Impfschäden und anderen allgemeinen Krankheiten wie IFG-Anfragen eines Mitbürgers gezeigt haben. [3][4]

Sollten Teile der Informationen nicht vorliegen, bitte ich Sie, die verbliebenen Teile trotzdem fristgerecht zu beantworten.

Vielen Dank und alles Gute im neuen Jahr!

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html#BJNR104510000BJNG001200310
[2] http://www.gbe-bund.de/gbe10/i?i=216%3A125D
[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-2/
[4] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-1/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2020
  • Frist
    4. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte Inform…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren [#173154]
Datum
2. Januar 2020 17:41
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte Informationen über versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) erhalten. Der 12. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] verweist auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), für dessen Umsetzung Sie zuständig sind. 1. Anzahl bestehender und neu hinzugekommener Impfschäden, die nach §61 IfSG anerkannt wurden, gruppiert nach Ursache, Impfstoff, Grad der Schwerbehinderung und Versorgungsaufwand 2. Anzahl nicht anerkannter und somit nicht versorgter Impfschäden, gruppiert nach Ursache und Impfstoff 3. Anzahl der Fälle, bei denen "über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht" (§61 Satz 2 IfSG) und deshalb die oberste zuständige Landesbehörde angerufen wurde mit Anzahl der Zustimmungen und Ablehnungen Leider konnte ich hierzu nirgends öffentliche Statistiken finden. Ich bin lediglich auf eine Statistik der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE Bund, getragen von RKI und DESTATIS) gestoßen. Diese gibt für das Jahr 2017 (aktuellstes vorliegendes Jahr) 6.855.042 Schwerbehinderungen aufgrund "Allgemeiner Krankheit" - welche explizit Impfschäden inkludiert - an. [2] Offensichtlich verfügen die herausgebenden Behörden aber selbst über keine nähere Differenzierung von Impfschäden und anderen allgemeinen Krankheiten wie IFG-Anfragen eines Mitbürgers gezeigt haben. [3][4] Sollten Teile der Informationen nicht vorliegen, bitte ich Sie, die verbliebenen Teile trotzdem fristgerecht zu beantworten. Vielen Dank und alles Gute im neuen Jahr! [1] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html#BJNR104510000BJNG001200310 [2] http://www.gbe-bund.de/gbe10/i?i=216%3A125D [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-2/ [4] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-1/
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173154
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren [#173154]
Datum
4. Februar 2020 07:18
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren“ vom 02.01.2020 (#173154) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173154

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte ich mich für Ihr Interesse an der Durchführung des Infektionsschutzg…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren [#173154]
Datum
4. Februar 2020 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte ich mich für Ihr Interesse an der Durchführung des Infektionsschutzgesetzes bedanken. Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu Fallzahlen aus dem Bearbeitungszeitraum 2017, 2018 und 2019 kann ich Ihnen für das Land Rheinland-Pfalz folgendes mitteilen: Zu 1.: Bestehende und neu hinzugekommene Fälle (2017, 2018, 2019). Die Gesamtzahl der Versorgungsfälle nach dem IfSG belief sich in 2017 auf 148 Fälle 2018 auf 146 Fälle 2019 auf 143 Fälle Neu hinzugekommen sind in diesem Zeitraum in 2017 2 Versorgungsfälle 2018 3 Versorgungsfälle 2019 1 Versorgungsfall Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Ursache und dem Impfstoff, der Schwerbehinderung und dem Versorgungsaufwand darf ich zunächst auf die Informationsmöglichkeiten beim Paul-Ehrlich-Institut verweisen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das PEI prüft und bewertet Impfstoffe für die Anwendung am Menschen, um ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis der auf dem deutschen Markt zugelassenen Impfstoffe sicherzustellen. In einer Datenbank sind die dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldeten Verdachtsfälle von Impfkomplikationen und Impfnebenwirkungen aufgeführt. Die Verdachtsfälle in der Datenbank des PEI beziehen sich auf in Deutschland für die Anwendung am Menschen zugelassene Impfstoffe. Grundsätzlich handelt es sich bei den Daten um gemeldete Verdachtsfälle. Ein in der Datenbank aufgeführtes Ereignis ist ein gemeldeter Verdachtsfall einer unerwünschten Reaktion im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung. Ich bitte zu beachten, dass dies aber nicht aber ohne Weiteres bedeutet, dass ein ursächlicher Zusammenhang im Sinne der Kausalität existieren muss. Ergänzend möchte ich daher auf die UAW-Datenbank / Serious Adverse Events (SAE) Database verweisen. Die Geschäftsstelle Nationale Lenkungsgruppe Impfen unterrichtet auch über das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit – Informationen aus dem BfArM und PEI. Das Bulletin veröffentlicht regelmäßig im März für das vorletzte Jahr Daten in Deutschland zur Pharmakovigilanz von Impfstoffen. Die Daten enthalten auch Meldungen zu Verdachtsfällen mit bleibendem Schaden. Im Archiv kann auf die zurückliegenden Jahre zugegriffen werden: https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Ph… Die Frage nach der Ursache und dem Impfstoff kann aus dem Bulletin entnommen werden. Soweit das Bulletin keinen konkreten Impfstoff bezeichnet, kann auf den Internetseiten des PEI eine Auflistung aller in Deutschland zugelassenen Impfstoffe und den Inhaltsstoffen von Impfstoffen und möglichen Impfnebenwirkungen recherchiert werden: https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impf… Auch in den abgelehnten Fällen ist die Frage nach Ursache und dem Impfstoff aus den genannten Internetadressen zu entnehmen. Zu 2.: Anzahl nicht anerkannter und somit nicht versorgter Impfschäden Im Erhebungsjahr 2017 wurden 6 Neuanträge gestellt – in 2 Fällen erfolgte eine Anerkennung – in 5 Fällen wurde ein ablehnender Bescheid erteilt. Im Erhebungsjahr 2018 wurden 4 Neuanträge gestellt – in 3 Fällen erfolgte eine Anerkennung - 1 Fall wurde abgelehnt. Im Erhebungsjahr 2019 wurden 10 Neuanträge gestellt – in 1 Fall erfolgte eine Anerkennung – 1 Fall wurde abgelehnt. Auch hinsichtlich der abgelehnten Fällen wird zur Frage nach Ursache und dem Impfstoff auf die obigen Informationsmöglichkeiten verwiesen. Zu 3.: Anzahl der Fälle nach § 61 Abs. 2 IfSG Im genannten Zeitraum 2017 bis 2019 wurden keine Anträge wegen einer "Kannversorgung" nach § 61 Abs. 2 IfSG gestellt. Sollten ich Ihre Fragen damit wider Erwarten für Sie nicht hinreichend beantwortet haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen