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Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren

Ich möchte Informationen über versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) erhalten. Der 12. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] verweist auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), für dessen Umsetzung Sie zuständig sind.

1. Anzahl bestehender und neu hinzugekommener Impfschäden, die nach §61 IfSG anerkannt wurden, gruppiert nach Ursache, Impfstoff, Grad der Schwerbehinderung und Versorgungsaufwand

2. Anzahl nicht anerkannter und somit nicht versorgter Impfschäden, gruppiert nach Ursache und Impfstoff

3. Anzahl der Fälle, bei denen "über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht" (§61 Satz 2 IfSG) und deshalb die oberste zuständige Landesbehörde angerufen wurde mit Anzahl der Zustimmungen und Ablehnungen

Leider konnte ich hierzu nirgends öffentliche Statistiken finden. Ich bin lediglich auf eine Statistik der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE Bund, getragen von RKI und DESTATIS) gestoßen. Diese gibt für das Jahr 2017 (aktuellstes vorliegendes Jahr) 6.855.042 Schwerbehinderungen aufgrund "Allgemeiner Krankheit" - welche explizit Impfschäden inkludiert - an. [2] Offensichtlich verfügen die herausgebenden Behörden aber selbst über keine nähere Differenzierung von Impfschäden und anderen allgemeinen Krankheiten wie IFG-Anfragen eines Mitbürgers gezeigt haben. [3][4]

Sollten Teile der Informationen nicht vorliegen, bitte ich Sie, die verbliebenen Teile trotzdem fristgerecht zu beantworten.

Vielen Dank und alles Gute im neuen Jahr!

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html#BJNR104510000BJNG001200310
[2] http://www.gbe-bund.de/gbe10/i?i=216:125D
[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-2/
[4] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-1/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2020
  • Frist
    4. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesamt für Soziales und Versorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren [#173143]
Datum
2. Januar 2020 17:16
An
Landesamt für Soziales und Versorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte Informationen über versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) erhalten. Der 12. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] verweist auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), für dessen Umsetzung Sie zuständig sind. 1. Anzahl bestehender und neu hinzugekommener Impfschäden, die nach §61 IfSG anerkannt wurden, gruppiert nach Ursache, Impfstoff, Grad der Schwerbehinderung und Versorgungsaufwand 2. Anzahl nicht anerkannter und somit nicht versorgter Impfschäden, gruppiert nach Ursache und Impfstoff 3. Anzahl der Fälle, bei denen "über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht" (§61 Satz 2 IfSG) und deshalb die oberste zuständige Landesbehörde angerufen wurde mit Anzahl der Zustimmungen und Ablehnungen Leider konnte ich hierzu nirgends öffentliche Statistiken finden. Ich bin lediglich auf eine Statistik der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE Bund, getragen von RKI und DESTATIS) gestoßen. Diese gibt für das Jahr 2017 (aktuellstes vorliegendes Jahr) 6.855.042 Schwerbehinderungen aufgrund "Allgemeiner Krankheit" - welche explizit Impfschäden inkludiert - an. [2] Offensichtlich verfügen die herausgebenden Behörden aber selbst über keine nähere Differenzierung von Impfschäden und anderen allgemeinen Krankheiten wie IFG-Anfragen eines Mitbürgers gezeigt haben. [3][4] Sollten Teile der Informationen nicht vorliegen, bitte ich Sie, die verbliebenen Teile trotzdem fristgerecht zu beantworten. Vielen Dank und alles Gute im neuen Jahr! [1] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html#BJNR104510000BJNG001200310 [2] http://www.gbe-bund.de/gbe10/i?i=216:125D [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-2/ [4] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-1/
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173143
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Soziales und Versorgung
Ihr Antrag nach dem AIG vom 02.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 02.01.2020 nach dem Akteneins…
Von
Landesamt für Soziales und Versorgung
Betreff
Ihr Antrag nach dem AIG vom 02.01.2020
Datum
9. Januar 2020 07:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 02.01.2020 nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) ist hier am 02.01.2020 eingegangen wird zuständigkeitshalber durch das Landesamt für Soziales und Versorgung Abteilung 2 Dezernat 21 Lipezker Str. 45 Haus 6 03048 Cottbus bearbeitet. Bitte teilen Sie mir Ihre Postanschrift mit, da die Entscheidung über Ihren Antrag per Bescheid erfolgen muss. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem AIG vom 02.01.2020 [#173143] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Weiterleitu…
An Landesamt für Soziales und Versorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem AIG vom 02.01.2020 [#173143]
Datum
15. Januar 2020 09:47
An
Landesamt für Soziales und Versorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Weiterleitung meiner IFG-Anfrage an die zuständige Stelle. Mir ist jedoch nicht klar, warum meine Postanschrift benötigt wird. Ich möchte jegliche Antworten über die Plattform FragDenStaat in elektronischer Form erhalten, damit diese auch öffentlich für jedermann einsehbar sind. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173143

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Landesamt für Soziales und Versorgung
AW: Ihr Antrag nach dem AIG vom 02.01.2020 [#173143] Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Ge…
Von
Landesamt für Soziales und Versorgung
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem AIG vom 02.01.2020 [#173143]
Datum
23. Januar 2020 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht im Rahmen des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes des Landes Brandenburg wird entsprochen. Die Akteneinsicht bezieht sich auf Informationen über versorgungsberechtigte Impfgeschädigte im Land Brandenburg in den Jahren 2017, 2018 und 2019. Folgende Daten können Ihnen übermittelt werden: • Anzahl der Versorgungsberechtigten getrennt nach Höhe des Grades der Schädigungsfolgen • Anzahl der Anerkennungen von Impfschäden • Anzahl der Ablehnungen von Impfschäden Die entsprechenden Angaben können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen: [cid:image003.jpg@01D5D1D2.7EBE8490] Die weiteren erbetenen Auskünfte können nicht erteilt werden, da hierzu keine statistischen Daten vorliegen. Nach § 1 AIG hat jeder nach Maßgabe des AIG das Recht auf Einsicht in Akten, soweit öffentliche und private Interessen dem nicht entgegenstehen. Gründe, aus denen Unterlagen verschlossen gehalten werden, sind von der Verwaltung dazulegen. Solche Gründe sind nicht ersichtlich. Personenbezogene Daten sowie Informationen, deren Offenlegung ein schutzwürdiges öffentliches Interesse berühren würde, sind von der Akteneinsicht ausgeschlossen (§ 5 AIG). Bei dem von Ihnen vorgetragenen Akteneinsichtsbegehren handelt es sich inhaltlich nicht um personenbezogene Daten sowie Informationen, deren Offenlegung ein schutzwürdiges öffentliches Interesse berühren würde. Von der Erhebung von Kosten i.S.d. § 10 AIG wird abgesehen. Gem. § 7 Abs. 1 letzter Satz AIG i.V.m. § 7 Abs. 2, 3 AIG wird der Informationszugang durch Auskunftserteilung erfüllt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.