Versorgung des Gebiets Gonsbachterassen mit Telefon- und Internetdienstleistungen

- alle Verträge der Stadt Mianz, der Stadtwerke Mainz AG bzw. deren Tochter Gonsbachterrassen GmbH mit der mainzkom Telekommunikation GmbH bzw. Versatel GmbH das Neubaugebiet Gonsbachterassen betreffend.
- die Signalverträge der Stadtwerke Mainz AG bzw. deren Tochter Gonsbachterrassen GmbH mit der Firma Antennentechnik Werner Redmann GmbH

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juli 2015
  • Frist
    1. September 2015
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Vertr…
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Von
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Betreff
Versorgung des Gebiets Gonsbachterassen mit Telefon- und Internetdienstleistungen [#10884]
Datum
30. Juli 2015 15:34
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Verträge der Stadt Mianz, der Stadtwerke Mainz AG bzw. deren Tochter Gonsbachterrassen GmbH mit der mainzkom Telekommunikation GmbH bzw. Versatel GmbH das Neubaugebiet Gonsbachterassen betreffend. - die Signalverträge der Stadtwerke Mainz AG bzw. deren Tochter Gonsbachterrassen GmbH mit der Firma Antennentechnik Werner Redmann GmbH
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Versorgung des Gebiets Gonsbachterassen m…
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Von
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Betreff
AW: Versorgung des Gebiets Gonsbachterassen mit Telefon- und Internetdienstleistungen [#10884]
Datum
2. September 2015 11:46
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Versorgung des Gebiets Gonsbachterassen mit Telefon- und Internetdienstleistungen" vom 30.07.2015 (#10884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AUTO: Julia Kirschberger ist außer Haus. (Rückkehr am 07.09.2015 07:00) Ich werde ab 25.08.2015 nicht im Büro …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AUTO: Julia Kirschberger ist außer Haus. (Rückkehr am 07.09.2015 07:00)
Datum
2. September 2015 11:46
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab 25.08.2015 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 07.09.2015. Ihr Nachricht wird nicht weitergeleitet. Ich werde Ihre Nachricht nach meiner Rückkehr beantworten. In dringenden Fällen richten Sie bitte Ihre Nachricht an <<E-Mail-Adresse>> Setzen Sie bitte <<E-Mail-Adresse>> immer auf Kopie. Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "AW: Versorgung des Gebiets Gonsbachterassen mit Telefon- und Internetdienstleistungen [#10884]" gesendet am 02.09.2015 11:46:26. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging in meiner Urlaubszeit ein und hat mich nicht erreicht. Bitte leit…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: WG: AW: Versorgung des Gebiets Gonsbachterassen mit Telefon- und Internetdienstleistungen [#10884]
Datum
2. September 2015 12:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging in meiner Urlaubszeit ein und hat mich nicht erreicht. Bitte leiten Sie mir den Text nochmals zu; wir werden uns so schnell wie möglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüßen i.A. Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 02.09.2015 11:46 Betreff: AW: Versorgung des Gebiets Gonsbachterassen mit Telefon- und Internetdienstleistungen [#10884] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Versorgung des Gebiets Gonsbachterassen mit Telefon- und Internetdienstleistungen" vom 30.07.2015 (#10884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend nochmals meine Anfrage vom 30.07.2015. Mit freundlichen Grüßen Antrag…
An Landeshauptstadt Mainz Details
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Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Versorgung des Gebiets Gonsbachterassen mit Telefon- und Internetdienstleistungen [#10884]
Datum
2. September 2015 13:33
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend nochmals meine Anfrage vom 30.07.2015. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ---------------------------------------------------------- Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Verträge der Stadt Mainz, der Stadtwerke Mainz AG bzw. deren Tochter Gonsbachterrassen GmbH mit der mainzkom Telekommunikation GmbH bzw. Versatel GmbH das Neubaugebiet Gonsbachterassen betreffend. - die Signalverträge der Stadtwerke Mainz AG bzw. deren Tochter Gonsbachterrassen GmbH mit der Firma Antennentechnik Werner Redmann GmbH Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt Mainz und die Gonsbachterrassen GmbH haben für die Gonsbachterrassen keine…
Von
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Betreff
Antwort: WG: AW: Antwort: WG: AW: Versorgung des Gebiets Gonsbachterassen mit Telefon- und Internetdienstleistungen [#10884]
Datum
14. September 2015 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt Mainz und die Gonsbachterrassen GmbH haben für die Gonsbachterrassen keine Telekommunikationsverträge abgeschlossen. Es gibt vielmehr nach unseren Informationen nur zwei Verträge, die von der Stadtwerke Mainz AG (nachfolgend SWM) abgeschlossen wurden: (1) Vertrag über die Überlassung von Telekommunikations-Infrastruktureinrichtungen mit der Fa. Versatel Süd-Deutschland GmbH vom Oktober 2006 und (2) Vertrag über die Bereitstellung von Rundfunk-und TV-Signalen im Wohngebiet Gonsbachterrassen mit der Fa. Antennentechnik Werner Redmann GmbH vom Januar 2007. Diese Verträge können wir Ihnen allerdings nicht zu Verfügung stellen. Im Telekommunikationsbereich bedient sich die Stadt nicht der SWM zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben und ist deshalb nicht verpflichtet, die von der SWM geschlossenen Verträge öffentlich zugänglich zu machen (selbst wenn sie sie hätte, was jedoch nicht der Fall ist). Einer Weitergabe der Vertragsinhalte hat zudem die SWM mit Hinweis auf die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Wettbewerb mit anderen Unternehmen nicht zugestimmt. Ihrem Antrag können wir somit nicht entsprechen. Gerne fügen wir aber ergänzend die Antwort auf eine Stadtratsanfrage zum gleichen Thema bei (s. Anlage). Mit freundlichen Grüßen

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Antrag auf Informationszugang nach dem LTranspG; Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Info…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem LTranspG; Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 25.02.2016
Datum
22. März 2016 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort der Stadt Mainz zu o. g. Antrag. Mit freundlichen Grüßen