Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Nachricht.
- Auskunft dazu, wie lange Notstromreserven im Falle eines sogenannten großflächigen "Blackouts" in Deutschland ausreichen würden.
Bei der Beantwortung der Frage beziehen wir uns auf den öffentlich zugänglichen Leitfaden des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dieser besagt:
„Eine Notstromversorgung sollte so ausgelegt sein, dass ohne weitere Kraftstoffzufuhr ein Betrieb über 72 Stunden möglich ist. Viele Störungen in der öffentlichen Stromversorgung können innerhalb von 72 Stunden behoben werden. Sollte ein Stromausfall über einen längeren Zeitraum anhalten, bieten 72 Stunden voraussichtlich genügend Puffer, um die Zuführung zusätzlicher Kraftstoffe in die Wege zu leiten und ein Nachtanken zu realisieren.“
- Auskunft dazu, welche Privatunternehmen heute in die präventive Notfallversorgung für Energie eingebunden sind.
Die präventive Notfallversorgung bzw. die Implementierung eines Risiko- und Krisenmanagements obliegt alleinig den Unternehmen.
Die Unternehmen müssen demzufolge Ihre geschäftskritischen Prozesse analysieren und mit geeigneten Mitteln wie z.B. Netzersatzanlagen bzw. durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung schützen.
Eine Meldepflicht hierzu gibt es nicht. Daher liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz hierzu keine validen Daten vor.
- Auskunft dazu, welche Sektoren im Falle des sogenannten großflächigen "Blackouts" wie lange priorisiert und weiterversorgt werden könnten.
Wird die Sicherheit oder die Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gestört oder gefährdet, sind die Übertragungsnetzbetreiber zur Behebung der Störung oder Gefährdung verpflichtet. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) benennt dazu die zu ergreifenden netz- und marktbezogenen Maßnahmen sowie den Einsatz von Reserven. Reichen diese nicht aus, sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet Ein- und Ausspeisungen sowie Stromtransporte anzupassen oder solche zu verlangen, um einen sicheren Netzbetrieb aufrecht zu erhalten. Bei großflächigen Stromausfällen und dadurch ggf. einhergehenden Netzauftrennungen geht der Netzbetreiber möglichst diskriminierungsfrei vor. Er tätigt rollierende Lastabschaltungen. Eine Differenzierung in Bezug auf bestimmte Sektoren ist dabei nicht möglich. Bei einem „Blackout“ stehen nur noch Notstromaggregate zur Verfügung. Eine Strom-Weiterversorgung obliegt somit jedem Einzelnen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Notstromaggregates.
Lassen Sie uns noch ganz allgemein ergänzen, dass die Versorgungssicherheit mit Energie für die Bundesregierung oberste Priorität hat!
Aus diesem Grund wird die Angemessenheit der Stromerzeugungs-Kapazitäten in regelmäßigen Abständen überprüft und auch für die kommenden Jahre modelliert. Für das Bundesministerium für Energie und Klimaschutz (BMWK) wurde zuletzt im Juli 2021 ein Gutachten zur Versorgungssicherheit mit Strom mit Zeithorizont bis 2030 vorgelegt.
(Monitoring der Angemessenheit der Ressourcen an den europäischen Strommärkten 2021:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publ...)
In diesem Gutachten wurde untersucht, wie sich die sogenannte „Angemessenheit der Ressourcen“ in Deutschland und seinen Nachbarländern bis 2030 voraussichtlich entwickeln wird. Das heißt, ob die Nachfrage nach Strom durch das vorhandene Angebot an den europäischen Strommärkten ausreichend gedeckt werden kann (sog. marktseitige Versorgungssicherheit). Die Gutachter kommen in ihrer Modellierung zu dem zentralen Ergebnis, dass in Deutschland und seinen Nachbarländern aktuell und bis 2030 ausreichend Kraftwerke vorhanden sind, um die Sicherung des Ausgleichs von Angebot und Nachfrage in allen untersuchten Szenarien auf einem sehr hohen Niveau zu gewährleisten. Dies gilt auch vor dem Hintergrund des Kernenergie- und Kohleausstiegs.
Überdies untersuchen wir auch aktuell die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine mit möglichen Ausfällen von Lieferungen aus Russland und planen unsere jeweiligen Reserven an Gas, Öl und Kohle deutlich aufzustocken (Brücke bis zur vollständigen Dekarbonisierung).
Um die Teilgebiete der Versorgungssicherheit, also sowohl die Aspekte des Strommarkts als auch die Fragen der Netzstabilität, auch in Zukunft noch besser und integrierter betrachten zu können, wurde die Aufgabe der Erstellung des Versorgungssicherheitsberichts im Jahr 2021 an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übertragen. Sie ist bereits für das Monitoring des Netzausbaus, die Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans und die Festlegung des Netzreservebedarfs zuständig. Dadurch wird sichergestellt, dass die verschiedenen Prozesse und Schnittstellen zukünftig in einer zentralen Zuständigkeit liegen und von der BNetzA direkt abgestimmt und koordiniert werden können. Die BNetzA wird im Sommer 2022 ihren ersten Versorgungssicherheitsbericht vorlegen.
Deutschland ist vollständig in den europäischen Strombinnenmarkt integriert. Durch den grenzüberschreitenden Stromhandel können großräumige Ausgleichseffekte bei der schwankenden Erzeugung aus Wind und Sonne genutzt werden. Somit kann eine effizientere und kostengünstigere Absicherung der Nachfrage erfolgen, als dies bei einer rein nationalen Versorgung der Fall wäre.
Für eine Absicherung der Versorgungssicherheit über den Strommarkt hinaus stehen in Deutschland zusätzlich Reserven außerhalb des Marktes zur Verfügung. Dazu gehören die Netzreserve, die Kapazitätsreserve sowie die besonderen netztechnischen Betriebsmittel.
Zahlreiche Studien belegen, dass die Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien durchaus Grundlastfähig ist und uns mit ausreichend Energie versorgen kann.
Hierfür sind neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien (PV, WEA, Wasserkraft, Geothermie, Biomasse…) vor allem auch Speichertechnologien, sowie ein modernes Übertragungsnetz, ein europäischer Energiemarkt, internationale Kooperationen (bspw. H2 Produktion in sehr sonnenreichen Gebieten), eine Flexibilisierung der Nachfrage (Stichwort bspw. Smart-Meter) ebenso wie eine Steigerung der Energieeffizienz und letztlich Backupkraftwerke (Gaskraftwerke – H2-Ready) notwendig.
Minister Habeck plant bspw. zeitnah sog. „Auslandreisen Wasserstoff“ in Länder wie Norwegen, Südafrika, die MENA Region uvm.
Aus dem Norden beziehen wir darüber hinaus vor allem Strom aus Wasserkraft (Norwegen) und kooperieren zur Speicherung von Strom (Pumpspeicherkraftwerke in Norwegen – Nord-Link).
Umfangreiche Informationen zu allen aktuellen Energiethemen und den Entwicklungen finden Sie wie gewohnt auf unserer Internetseite
www.bmwk.de<
http://www.bmwk.de>
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres...
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres...
Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere.
Mit freundlichen Grüßen