Versorgungssicherheit und Notstromreserven im Falle eines Blackouts

- Auskunft dazu, wie lange Notstromreserven im Falle eines sogenannten großflächigen "Blackouts" in Deutschland ausreichen würden.
- Auskunft dazu, welche Privatunternehmen heute in die präventive Notfallversorgung für Energie eingebunden sind.
- Auskunft dazu, welche Sektoren im Falle des sogenannten großflächigen "Blackouts" wie lange priorisiert und weiterversorgt werden könnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auskunft dazu, …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versorgungssicherheit und Notstromreserven im Falle eines Blackouts [#244167]
Datum
22. März 2022 12:29
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auskunft dazu, wie lange Notstromreserven im Falle eines sogenannten großflächigen "Blackouts" in Deutschland ausreichen würden. - Auskunft dazu, welche Privatunternehmen heute in die präventive Notfallversorgung für Energie eingebunden sind. - Auskunft dazu, welche Sektoren im Falle des sogenannten großflächigen "Blackouts" wie lange priorisiert und weiterversorgt werden könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244167/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. - Auskunft dazu, wie lange Notstromreserven im Falle eines…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Versorgungssicherheit und Notstromreserven im Falle eines Blackouts
Datum
30. März 2022 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. - Auskunft dazu, wie lange Notstromreserven im Falle eines sogenannten großflächigen "Blackouts" in Deutschland ausreichen würden. Bei der Beantwortung der Frage beziehen wir uns auf den öffentlich zugänglichen Leitfaden des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dieser besagt: „Eine Notstromversorgung sollte so ausgelegt sein, dass ohne weitere Kraftstoffzufuhr ein Betrieb über 72 Stunden möglich ist. Viele Störungen in der öffentlichen Stromversorgung können innerhalb von 72 Stunden behoben werden. Sollte ein Stromausfall über einen längeren Zeitraum anhalten, bieten 72 Stunden voraussichtlich genügend Puffer, um die Zuführung zusätzlicher Kraftstoffe in die Wege zu leiten und ein Nachtanken zu realisieren.“ - Auskunft dazu, welche Privatunternehmen heute in die präventive Notfallversorgung für Energie eingebunden sind. Die präventive Notfallversorgung bzw. die Implementierung eines Risiko- und Krisenmanagements obliegt alleinig den Unternehmen. Die Unternehmen müssen demzufolge Ihre geschäftskritischen Prozesse analysieren und mit geeigneten Mitteln wie z.B. Netzersatzanlagen bzw. durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung schützen. Eine Meldepflicht hierzu gibt es nicht. Daher liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz hierzu keine validen Daten vor. - Auskunft dazu, welche Sektoren im Falle des sogenannten großflächigen "Blackouts" wie lange priorisiert und weiterversorgt werden könnten. Wird die Sicherheit oder die Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gestört oder gefährdet, sind die Übertragungsnetzbetreiber zur Behebung der Störung oder Gefährdung verpflichtet. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) benennt dazu die zu ergreifenden netz- und marktbezogenen Maßnahmen sowie den Einsatz von Reserven. Reichen diese nicht aus, sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet Ein- und Ausspeisungen sowie Stromtransporte anzupassen oder solche zu verlangen, um einen sicheren Netzbetrieb aufrecht zu erhalten. Bei großflächigen Stromausfällen und dadurch ggf. einhergehenden Netzauftrennungen geht der Netzbetreiber möglichst diskriminierungsfrei vor. Er tätigt rollierende Lastabschaltungen. Eine Differenzierung in Bezug auf bestimmte Sektoren ist dabei nicht möglich. Bei einem „Blackout“ stehen nur noch Notstromaggregate zur Verfügung. Eine Strom-Weiterversorgung obliegt somit jedem Einzelnen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Notstromaggregates. Lassen Sie uns noch ganz allgemein ergänzen, dass die Versorgungssicherheit mit Energie für die Bundesregierung oberste Priorität hat! Aus diesem Grund wird die Angemessenheit der Stromerzeugungs-Kapazitäten in regelmäßigen Abständen überprüft und auch für die kommenden Jahre modelliert. Für das Bundesministerium für Energie und Klimaschutz (BMWK) wurde zuletzt im Juli 2021 ein Gutachten zur Versorgungssicherheit mit Strom mit Zeithorizont bis 2030 vorgelegt. (Monitoring der Angemessenheit der Ressourcen an den europäischen Strommärkten 2021: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publ...) In diesem Gutachten wurde untersucht, wie sich die sogenannte „Angemessenheit der Ressourcen“ in Deutschland und seinen Nachbarländern bis 2030 voraussichtlich entwickeln wird. Das heißt, ob die Nachfrage nach Strom durch das vorhandene Angebot an den europäischen Strommärkten ausreichend gedeckt werden kann (sog. marktseitige Versorgungssicherheit). Die Gutachter kommen in ihrer Modellierung zu dem zentralen Ergebnis, dass in Deutschland und seinen Nachbarländern aktuell und bis 2030 ausreichend Kraftwerke vorhanden sind, um die Sicherung des Ausgleichs von Angebot und Nachfrage in allen untersuchten Szenarien auf einem sehr hohen Niveau zu gewährleisten. Dies gilt auch vor dem Hintergrund des Kernenergie- und Kohleausstiegs. Überdies untersuchen wir auch aktuell die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine mit möglichen Ausfällen von Lieferungen aus Russland und planen unsere jeweiligen Reserven an Gas, Öl und Kohle deutlich aufzustocken (Brücke bis zur vollständigen Dekarbonisierung). Um die Teilgebiete der Versorgungssicherheit, also sowohl die Aspekte des Strommarkts als auch die Fragen der Netzstabilität, auch in Zukunft noch besser und integrierter betrachten zu können, wurde die Aufgabe der Erstellung des Versorgungssicherheitsberichts im Jahr 2021 an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übertragen. Sie ist bereits für das Monitoring des Netzausbaus, die Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans und die Festlegung des Netzreservebedarfs zuständig. Dadurch wird sichergestellt, dass die verschiedenen Prozesse und Schnittstellen zukünftig in einer zentralen Zuständigkeit liegen und von der BNetzA direkt abgestimmt und koordiniert werden können. Die BNetzA wird im Sommer 2022 ihren ersten Versorgungssicherheitsbericht vorlegen. Deutschland ist vollständig in den europäischen Strombinnenmarkt integriert. Durch den grenzüberschreitenden Stromhandel können großräumige Ausgleichseffekte bei der schwankenden Erzeugung aus Wind und Sonne genutzt werden. Somit kann eine effizientere und kostengünstigere Absicherung der Nachfrage erfolgen, als dies bei einer rein nationalen Versorgung der Fall wäre. Für eine Absicherung der Versorgungssicherheit über den Strommarkt hinaus stehen in Deutschland zusätzlich Reserven außerhalb des Marktes zur Verfügung. Dazu gehören die Netzreserve, die Kapazitätsreserve sowie die besonderen netztechnischen Betriebsmittel. Zahlreiche Studien belegen, dass die Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien durchaus Grundlastfähig ist und uns mit ausreichend Energie versorgen kann. Hierfür sind neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien (PV, WEA, Wasserkraft, Geothermie, Biomasse…) vor allem auch Speichertechnologien, sowie ein modernes Übertragungsnetz, ein europäischer Energiemarkt, internationale Kooperationen (bspw. H2 Produktion in sehr sonnenreichen Gebieten), eine Flexibilisierung der Nachfrage (Stichwort bspw. Smart-Meter) ebenso wie eine Steigerung der Energieeffizienz und letztlich Backupkraftwerke (Gaskraftwerke – H2-Ready) notwendig. Minister Habeck plant bspw. zeitnah sog. „Auslandreisen Wasserstoff“ in Länder wie Norwegen, Südafrika, die MENA Region uvm. Aus dem Norden beziehen wir darüber hinaus vor allem Strom aus Wasserkraft (Norwegen) und kooperieren zur Speicherung von Strom (Pumpspeicherkraftwerke in Norwegen – Nord-Link). Umfangreiche Informationen zu allen aktuellen Energiethemen und den Entwicklungen finden Sie wie gewohnt auf unserer Internetseite www.bmwk.de<http://www.bmwk.de> https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres... https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres... Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere. Mit freundlichen Grüßen