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Verspätete Verkehrsflüge 03.01.19 Tegel

alle Aufzeichnungen zu Verspätungen nach 23 Uhr von Verkehrsflügen am 03.01.19 am Flughafen Tegel und falls vorhanden alle Aufzeichnungen zu Begründungen für Verspätungen, Darlegungen und Nachweise, dass die Gründe der Verspätungen unvermeidbar waren und Schritte der Überprüfung und Abwägungen dieser Gründe, Darlegungen und Nachweise.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Januar 2019
  • Frist
    6. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verspätete Verkehrsflüge 03.01.19 Tegel [#35550]
Datum
4. Januar 2019 15:39
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Aufzeichnungen zu Verspätungen nach 23 Uhr von Verkehrsflügen am 03.01.19 am Flughafen Tegel und falls vorhanden alle Aufzeichnungen zu Begründungen für Verspätungen, Darlegungen und Nachweise, dass die Gründe der Verspätungen unvermeidbar waren und Schritte der Überprüfung und Abwägungen dieser Gründe, Darlegungen und Nachweise.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 04.01.2019 betätige ich Ihnen hiermit den Eingang zu…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Verspätete Verkehrsflüge 03.01.19 Tegel [#35550]
Datum
7. Januar 2019 12:55
Status
Warte auf Antwort
image002.png
21,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 04.01.2019 betätige ich Ihnen hiermit den Eingang zu Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG hinsichtlich „Aufzeichnungen zu Verspätungen nach 23 Uhr von Verkehrsflügen am 03.01.19 am Flughafen Tegel“. In Ihrer E-Mail bitten Sie vorab um Mitteilung über die voraussichtlichen Kosten für die von Ihnen begehrte Akteneinsicht. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Höhe der Verwaltungsgebühr bestimmt sich gem. § 6 Absatz 1 GebBtrG nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Nach § 1 Absatz 1 VGebO werden Verwaltungsgebühren nach dem der VGebO anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben. Nach überschlägiger Vorabprüfung wäre die von Ihnen beantragte Akteneinsicht als eine Akteneinsicht zu qualifizieren, die einen umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, da möglicherweise geheimhaltungsbedürftige Aktenteile, Daten Dritter unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind. Folglich würde die zu erhebende Rahmengebühr für die Gewährung von Akteneinsicht nach der Tarifstelle 1004 lit. b) Ziff.2 dieses Gebührenverzeichnisses zwischen 100 und 250 EUR betragen. Zusätzlich weise ich Sie daraufhin, dass zusätzlich Gebühren für die im Zusammenhang mit der Akteneinsicht angefertigten Fotokopien 0,15 EUR je Fotokopie nach Tarifstelle 1004 lit. d) des Gebührenverzeichnisses anfallen könnten und die Akteneinsicht nur bei der aktenführenden Stelle (SenUVK, Am Köllnischen Park 3) erfolgen kann. Sofern Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten wollen, bitte ich um eine schriftliche Mitteilung bzw. Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen