Verspätungsgründe für Flüge nach 23 Uhr in Tegel

die konkreten Korrespondenzen, Aufzeichnungen und Aufnahmen im Zusammenhang mit den Verkehrsflügen nach 23 Uhr am Flughafen Berlin Tegel vom 16.12.18 und 13.12.18.

Bitte übersenden Sie mir auch Aufzeichnungen bezüglich Kriterien, Prüfung und Genehmigung von Verkehrsflügen nach 23 Uhr am Flughafen Tegel.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die konkreten Ko…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
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Betreff
Verspätungsgründe für Flüge nach 23 Uhr in Tegel [#35273]
Datum
20. Dezember 2018 23:39
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die konkreten Korrespondenzen, Aufzeichnungen und Aufnahmen im Zusammenhang mit den Verkehrsflügen nach 23 Uhr am Flughafen Berlin Tegel vom 16.12.18 und 13.12.18. Bitte übersenden Sie mir auch Aufzeichnungen bezüglich Kriterien, Prüfung und Genehmigung von Verkehrsflügen nach 23 Uhr am Flughafen Tegel.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese wird zeitnah bearbeitet. Hiermit kommen uns…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
Automatische Antwort: Verspätungsgründe für Flüge nach 23 Uhr in Tegel [#35273]
Datum
20. Dezember 2018 23:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese wird zeitnah bearbeitet. Hiermit kommen unseren Informationspflichten gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung nach: https://www.dfs.de/dfs_homepage/?DAV-UUID=4bf781a7-9b71-40cb-8493-e5bc6e982fa1 Mit freundlichen Grüßen

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: Verspätungsgründe für Flüge nach 23 Uhr in Tegel [#35273]
Datum
7. Januar 2019 16:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.12.2018 erhalten. Aufgrund der von Ihnen gewählten, sehr weiten Formulierung Ihres Antrags ist es uns leider nicht möglich, eine Datenabfrage zu veranlassen. Wir bitten Sie daher Ihren Antrag entsprechend zu konkretisieren und uns mitzuteilen, welche Informationen Sie genau benötigen. Ergänzend weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Auskunftserteilung - in Abhängigkeit von dem für die Bearbeitung angefallenen Verwaltungsaufwand - durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Verwaltungsgebühren von bis zu 500,00 Euro sowie Auslagen festgesetzt werden können. Sofern Sie diesen Weg des Informationszuganges weiterhin in Anspruch nehmen möchten, bitten wir um Mitteilung des Kostenschuldners, dessen Zusicherung der Kostenübernahme sowie dessen zustellfähige Postanschrift für den Gebührenbescheid. Anschließend werden wir, nach etwaiger Veranlassung einer Datenabfrage, die geforderten Informationen an Sie übermitteln. Sofern wir nicht binnen zwei Wochen von Ihnen Nachricht mit den o.g. Angaben erhalten, betrachten wir Ihre Anfrage als erledigt. Mit freundlichen Grüßen