Verständnis von Informationsfreiheit

- welchen Stellenwert hat das Recht auf Informationsfreiheit bei der Stadt Tübingen?
- wie ist das Verständnis der Stadt Tübingen darüber, wie Anfragen nach dem LIFG/VIG... bearbeitet werden sollen?
- wie stellt die Stadt Tübingen sicher, dass LIFG/VIG...-Anfragen innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens und inhaltlich vollständig beantwortet werden?

Senden Sie mir bitte darüber hinaus alle Dokumente zu, die sich mit der Bearbeitung von IFG-Anfragen befassen (z.B. Richtlinien, (Dienst-)Anweisungen etc.).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - welchen Stellen…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verständnis von Informationsfreiheit [#204531]
Datum
27. November 2020 11:59
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- welchen Stellenwert hat das Recht auf Informationsfreiheit bei der Stadt Tübingen? - wie ist das Verständnis der Stadt Tübingen darüber, wie Anfragen nach dem LIFG/VIG... bearbeitet werden sollen? - wie stellt die Stadt Tübingen sicher, dass LIFG/VIG...-Anfragen innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens und inhaltlich vollständig beantwortet werden? Senden Sie mir bitte darüber hinaus alle Dokumente zu, die sich mit der Bearbeitung von IFG-Anfragen befassen (z.B. Richtlinien, (Dienst-)Anweisungen etc.).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204531/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsstadt Tübingen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten. Die ersten beiden Spiegelstriche verlangen keine Au…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Verständnis von Informationsfreiheit [#204531]
Datum
1. Dezember 2020 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten. Die ersten beiden Spiegelstriche verlangen keine Auskünfte im Sinne des LIFG, da es nicht um vorhandene Informationen geht sondern um die Bitte nach eigenständigen Ausführungen. In der Anlage erhalten Sie die "Vorläufige Regelungen zur Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes bei der Universitätsstadt Tübingen", die nach wie vor gültig sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zuallererst möchte ich mich für die schnelle Bearbeitung meiner Anfrage bedanken. I…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verständnis von Informationsfreiheit [#204531]
Datum
1. Dezember 2020 12:13
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zuallererst möchte ich mich für die schnelle Bearbeitung meiner Anfrage bedanken. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir noch meine dritte Frage beantworten können. (Wie stellt die Stadt Tübingen sicher, dass LIFG/VIG...-Anfragen innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens und inhaltlich vollständig beantwortet werden?) Hierzu konnte ich in dem von Ihnen zugeschickten Dokument leider nichts finden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204531/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Universitätsstadt Tübingen
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt darüber hinaus keinerlei weitergehende Regelungen. Die jeweils zuständigen O…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Verständnis von Informationsfreiheit [#204531]
Datum
2. Dezember 2020 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt darüber hinaus keinerlei weitergehende Regelungen. Die jeweils zuständigen Organisationseinheiten sind dafür verantwortlich, im Rahmen der Gesetze zu handeln. Mit freundlichen Grüßen

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