versteckte Priorisierung

Wieso wird die versteckte Priorisierung nicht abgeschafft? Wenn z.B. jemand seinen Hausarzt nach einem Physiotherapierezept wegen seiner chronischen Schmerzen fragt, sagt dieser: 1) er kann es aufschreiben, wenn es unter den Ausnahmekatalog fällt 2) wenn eine Langfristgenehmigung vorliegt 3) kürzlich eine Operation erfolgt ist. Ansonsten hängt es von der Verordnung des Fachgruppendurchschnitts ab, ob eventuell aus der Verordnung ein Regress droht. Aber zum Zeitpunkt der Anfrage kennt der Arzt die durchschnittliche Verordnung der Fachgruppe natürlich nicht! Wäre es nicht besser, dem Hausarzt z.B. ein Budget zuzuweisen, dass er nicht überschreiten darf?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 0 Follower:innen
jann backhaus
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso wird die v…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
jann backhaus
Betreff
versteckte Priorisierung [#31830]
Datum
11. Juli 2018 19:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso wird die versteckte Priorisierung nicht abgeschafft? Wenn z.B. jemand seinen Hausarzt nach einem Physiotherapierezept wegen seiner chronischen Schmerzen fragt, sagt dieser: 1) er kann es aufschreiben, wenn es unter den Ausnahmekatalog fällt 2) wenn eine Langfristgenehmigung vorliegt 3) kürzlich eine Operation erfolgt ist. Ansonsten hängt es von der Verordnung des Fachgruppendurchschnitts ab, ob eventuell aus der Verordnung ein Regress droht. Aber zum Zeitpunkt der Anfrage kennt der Arzt die durchschnittliche Verordnung der Fachgruppe natürlich nicht! Wäre es nicht besser, dem Hausarzt z.B. ein Budget zuzuweisen, dass er nicht überschreiten darf?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen jann backhaus <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift jann backhaus << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen jann backhaus

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!