Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch
Ich habe im Rahmen einer Existenzgründung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten in Höhe von 5000€ erhalten.
Hiermit habe ich mein Büro eingerichtet.
Meine eigentliche Frage:
Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II (sog. Arbeitslosengeld II) sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 2b EStG. Die Leistungen unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG, da sie in dem dortigen abschließenden Katalog nicht aufgeführt sind (R 32b Abs. 1 S. 3 EStR).
Wie ist dies zu verstehen?
Wie wird dieser Zuschuß steuerrechtlich korrekt erfasst?
Laut meinem Steuerberater gibt es ein Saldierungsverbot und nur bei Anlagegegenständen wie z.B.einem Auto gebe es das Wahlrecht ,dass man es mit dem Anschaffungskosten verrechnen kann.
In der BWA müsste dieser Zuschuss als neutraler Wert aufgeführt und ganz normal versteuert werden!
Diese Aussage steht im Gegensatz zu dem § 3 Nr. 2b EStG.
Ich bitte um Aufklärung.
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Datum16. Oktober 2020
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18. November 2020
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- Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch [#200989]
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- 19. Oktober 2020 16:55
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- 19. Oktober 2020 19:03
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- 19. Oktober 2020 19:34
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- 23. Oktober 2020 13:56
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- AW: WG: Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch [#200989]
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- 5. November 2020 15:19
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