Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch

Ich habe im Rahmen einer Existenzgründung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten in Höhe von 5000€ erhalten.
Hiermit habe ich mein Büro eingerichtet.

Meine eigentliche Frage:

Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II (sog. Arbeitslosengeld II) sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 2b EStG. Die Leistungen unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG, da sie in dem dortigen abschließenden Katalog nicht aufgeführt sind (R 32b Abs. 1 S. 3 EStR).

Wie ist dies zu verstehen?
Wie wird dieser Zuschuß steuerrechtlich korrekt erfasst?
Laut meinem Steuerberater gibt es ein Saldierungsverbot und nur bei Anlagegegenständen wie z.B.einem Auto gebe es das Wahlrecht ,dass man es mit dem Anschaffungskosten verrechnen kann.
In der BWA müsste dieser Zuschuss als neutraler Wert aufgeführt und ganz normal versteuert werden!
Diese Aussage steht im Gegensatz zu dem § 3 Nr. 2b EStG.
Ich bitte um Aufklärung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch [#200989]
Datum
16. Oktober 2020 19:38
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe im Rahmen einer Existenzgründung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten in Höhe von 5000€ erhalten. Hiermit habe ich mein Büro eingerichtet. Meine eigentliche Frage: Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II (sog. Arbeitslosengeld II) sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 2b EStG. Die Leistungen unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG, da sie in dem dortigen abschließenden Katalog nicht aufgeführt sind (R 32b Abs. 1 S. 3 EStR). Wie ist dies zu verstehen? Wie wird dieser Zuschuß steuerrechtlich korrekt erfasst? Laut meinem Steuerberater gibt es ein Saldierungsverbot und nur bei Anlagegegenständen wie z.B.einem Auto gebe es das Wahlrecht ,dass man es mit dem Anschaffungskosten verrechnen kann. In der BWA müsste dieser Zuschuss als neutraler Wert aufgeführt und ganz normal versteuert werden! Diese Aussage steht im Gegensatz zu dem § 3 Nr. 2b EStG. Ich bitte um Aufklärung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200989/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Leistung zur Eingliederung von Selbständigen gem. § 16c SGB II ist gem. § 3 Nr. …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch [#200989]
Datum
19. Oktober 2020 16:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Leistung zur Eingliederung von Selbständigen gem. § 16c SGB II ist gem. § 3 Nr. 2d) EStG steuerfrei. Die Leistung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, da sie nicht in § 32b EStG aufgeführt wird. Eine Besteuerung erfolgt daher weder direkt noch über den Progressionsvorbehalt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Was bedeutet das in …
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Von
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Betreff
AW: WG: Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch [#200989]
Datum
19. Oktober 2020 17:17
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Was bedeutet das in Bezug auf meine Frage? Gibt es ein Saldierungsverbot oder nicht? Anfragenr: 200989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200989/
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Zuschuss nach § 16c SGB II ist Ihnen gewährt worden, um Sachgüter anzuschaffen, …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch [#200989]
Datum
19. Oktober 2020 18:40
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in der Zuschuss nach § 16c SGB II ist Ihnen gewährt worden, um Sachgüter anzuschaffen, die für Ihre berufliche Tätigkeit erforderlich sind. Der Zuschuss ist steuerfrei. Die Kosten für die Sachgüter, die Sie sich unter Verwendung des Zuschusses angeschafft haben können Sie nicht als Betriebsausgaben geltend machen, da Sie insoweit keinen eigenen Aufwand hatten. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Wie wird dieser Zusc…
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Betreff
AW: WG: Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch [#200989]
Datum
19. Oktober 2020 19:03
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Wie wird dieser Zuschuss den steuerrechtlich korrekt erfasst? Steuerfrei sagt für mich erstmal nicht viel aus!!! Anfragenr: 200989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200989/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Und dann kann von d…
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AW: WG: Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch [#200989]
Datum
19. Oktober 2020 19:34
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Und dann kann von den Sachgütern auch nicht die Vorsteuer verrechnet werden, oder wie verstehe ich das? Anfragenr: 200989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200989/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Hallo Antragsteller…
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AW: WG: Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch [#200989]
Datum
23. Oktober 2020 13:56
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Hallo Antragsteller/in Anfragenr: 200989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200989/

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Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte meine letzten Fragen beantworten ? Mit freundlichen Grüßen Ant…
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Betreff
AW: WG: Versteuerung Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §16 c zweites Buch Sozialgesetzbuch [#200989]
Datum
5. November 2020 15:19
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
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