Verstoß gegen das Schulgesetz Berlin
Anfrage an:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrte Damen und Herren,
Verstöße gegen ein Gesetz sind sofort zu beseitigen.
Gemäß § 126 SchulG Berlin, ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn jemand z.B. gegen die Schulpflicht verstößt.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Verstöße durch die Senatsverwaltung/Schulverwaltung geahndet werden, welche gegen das Berliner Schulgesetz verstoßen.
Zusätzlich, bitte ich um Mitteilung, welche Strafbehörde dafür Zuständig ist, dieses zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zur Behebung einzuleiten.
Anfrage abgelehnt
-
Datum21. August 2018
-
22. September 2018
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!