Verstoß gegen geltendes Recht durch die Arbeitsagenturen
Arbeitsagentur verstößt seit Jahren gegen geltendes Recht bei ALG I.
Mehrere BSG Urteile regeln die Berechnung der Höhe des ALG I. Die Arbeitsagenturen halten sich jedoch nicht daran und dies bundesweit. Es muss eine interne Anweisung der Arbeitsagenturen geben, welche die Sachbearbeiter auffordern gegen die Urteile des BSG zu entscheiden.
Hier die einschlägigen Urteile:
- BSG Urteil vom 30.08.2018 B 11 AL 15/17 als aktuellstes Urteil und
- BSG Urteil vom 11.12.2014 B 11 AL 02/14R
- BSG Urteil vom 24.09.2008 B 12 KR 22/07
- BSG Urteil vom 24.09.2008 B 12 KR 27/07
- BSG Urteil vom 03.06.2004 B 11 AL 70/03
Ich möchte die interne Anweisung der Arbeitsagentur einsehen, welche die Sachbearbeiter der Arbeitsagentur zum Verstoß gegen geltendes Recht auffordert.
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. November 2018
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18. Dezember 2018
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