Verstoß gegen geltendes Recht durch die Arbeitsagenturen

Arbeitsagentur verstößt seit Jahren gegen geltendes Recht bei ALG I.
Mehrere BSG Urteile regeln die Berechnung der Höhe des ALG I. Die Arbeitsagenturen halten sich jedoch nicht daran und dies bundesweit. Es muss eine interne Anweisung der Arbeitsagenturen geben, welche die Sachbearbeiter auffordern gegen die Urteile des BSG zu entscheiden.
Hier die einschlägigen Urteile:
- BSG Urteil vom 30.08.2018 B 11 AL 15/17 als aktuellstes Urteil und
- BSG Urteil vom 11.12.2014 B 11 AL 02/14R
- BSG Urteil vom 24.09.2008 B 12 KR 22/07
- BSG Urteil vom 24.09.2008 B 12 KR 27/07
- BSG Urteil vom 03.06.2004 B 11 AL 70/03

Ich möchte die interne Anweisung der Arbeitsagentur einsehen, welche die Sachbearbeiter der Arbeitsagentur zum Verstoß gegen geltendes Recht auffordert.

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  • Datum
    14. November 2018
  • Frist
    18. Dezember 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Arbeitsagentur v…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Verstoß gegen geltendes Recht durch die Arbeitsagenturen [#34666]
Datum
14. November 2018 12:59
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Arbeitsagentur verstößt seit Jahren gegen geltendes Recht bei ALG I. Mehrere BSG Urteile regeln die Berechnung der Höhe des ALG I. Die Arbeitsagenturen halten sich jedoch nicht daran und dies bundesweit. Es muss eine interne Anweisung der Arbeitsagenturen geben, welche die Sachbearbeiter auffordern gegen die Urteile des BSG zu entscheiden. Hier die einschlägigen Urteile: - BSG Urteil vom 30.08.2018 B 11 AL 15/17 als aktuellstes Urteil und - BSG Urteil vom 11.12.2014 B 11 AL 02/14R - BSG Urteil vom 24.09.2008 B 12 KR 22/07 - BSG Urteil vom 24.09.2008 B 12 KR 27/07 - BSG Urteil vom 03.06.2004 B 11 AL 70/03 Ich möchte die interne Anweisung der Arbeitsagentur einsehen, welche die Sachbearbeiter der Arbeitsagentur zum Verstoß gegen geltendes Recht auffordert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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