Verstöße gegen § 32 Absatz 1 ProstSchG (Kondompflicht)

Informationen über die Anzahl und Höhe von Bußgeldern, die auf Grund von Verstößen gegen § 32 Absatz 1 ProstSchG seit 01.07.2017 erhoben worden sind.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Oktober 2017
  • Frist
    7. November 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstöße gegen § 32 Absatz 1 ProstSchG (Kondompflicht) [#24838]
Datum
3. Oktober 2017 10:21
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Anzahl und Höhe von Bußgeldern, die auf Grund von Verstößen gegen § 32 Absatz 1 ProstSchG seit 01.07.2017 erhoben worden sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
IFG-Antrag: ProstschutzG (Kondompflicht) Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben einen Antrag nach dem IFG NRW ge…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
IFG-Antrag: ProstschutzG (Kondompflicht)
Datum
5. Oktober 2017 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben einen Antrag nach dem IFG NRW geschickt. Ich bitte Sie, mir Ihre vollständige Adresse mitzuteilen. Nur so kann überprüft werden, ob Sie einen zulässigen Antrag nach § 4 IFG NRW ("natürliche Person") stellen. Viele Grüße