Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz und Arbeitschutzgesetz

- eine Auflistung über alle in 2013 und 2014 durchgeführten Überprüfungen von Gesundheitseinrichtungen insb. Krankenhäusern hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz - falls vorhanden differenziert nach Bundesland bzw. nach zuständigem Gewerbeaufsichtsamt.

- eine Auflistung über Art und Häufigkeit der so festgestellten Verstöße.

- eine Auflistung über die Höhe der tatsächlich verhängten Geldbußen sowie Anzahl der eröffneten Gerichtsverfahren.

Sollten Ihnen entsprechende Daten nicht vorliegen, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle und entsprechende Weiterleitung meiner Anfrage.

Vielen Dank im Voraus!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistun…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
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Betreff
Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz und Arbeitschutzgesetz [#9077]
Datum
6. April 2015 11:20
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung über alle in 2013 und 2014 durchgeführten Überprüfungen von Gesundheitseinrichtungen insb. Krankenhäusern hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz - falls vorhanden differenziert nach Bundesland bzw. nach zuständigem Gewerbeaufsichtsamt. - eine Auflistung über Art und Häufigkeit der so festgestellten Verstöße. - eine Auflistung über die Höhe der tatsächlich verhängten Geldbußen sowie Anzahl der eröffneten Gerichtsverfahren. Sollten Ihnen entsprechende Daten nicht vorliegen, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle und entsprechende Weiterleitung meiner Anfrage. Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz und Arbe…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz und Arbeitschutzgesetz [#9077]
Datum
13. Mai 2015 10:02
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz und Arbeitschutzgesetz" vom 06.04.2015 (#9077) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
[Vorgang: 605146] AW: Verstoesse gegen Arbeitszeitgesetz und Arbeitschutzgesetz [#9077] Sehr geehrtAntragsteller/i…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 605146] AW: Verstoesse gegen Arbeitszeitgesetz und Arbeitschutzgesetz [#9077]
Datum
13. Mai 2015 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die die BAuA eine Forschungsanstalt und keine Vollzugsbehörde ist, liegen uns diese Daten nicht vor. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter (GAA). Eine Liste aller GAAs finden Sie im Anhang dieser Mail, oder unter: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Baustellen/Hilfen-fuer-Bauherren/pdf/Arbeitsschutzbehoerden.pdf?__blob=publicationFile&v=14 Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen