Verstöße gegen die Baumschutzsatzung

Die Anzahl der festgestellten Verstöße gegen die Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg seit dem Inkraftreten derselben.
Den Anteil von Besetigungen (Fällungen) an der Gesamtheit der festgestellten Verstöße.
Die Anzahl der Befreiungen nach § 6.
Die Anzahl der Ausnahmen nach § 7.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. September 2016
  • Frist
    21. Oktober 2016
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
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Betreff
Verstöße gegen die Baumschutzsatzung [#17906]
Datum
21. September 2016 18:26
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der festgestellten Verstöße gegen die Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg seit dem Inkraftreten derselben. Den Anteil von Besetigungen (Fällungen) an der Gesamtheit der festgestellten Verstöße. Die Anzahl der Befreiungen nach § 6. Die Anzahl der Ausnahmen nach § 7.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstöße gegen die Baumschutzsatzung“ vom 21.0…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verstöße gegen die Baumschutzsatzung [#17906]
Datum
16. Februar 2017 15:39
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstöße gegen die Baumschutzsatzung“ vom 21.09.2016 (#17906) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Ihre Anfrage vom 16.02.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt uns Ihre Anfrage "Verstöße gegen die Ba…
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.02.2017
Datum
23. Februar 2017 11:30
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt uns Ihre Anfrage "Verstöße gegen die Baumschutzsatzung" vom 21.09.2016 nicht vor. Für eine Beantwortung wäre es notwendig, dass Sie uns Ihre Anfrage nochmals zusenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 16.02.2017 [#17906] Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 16.02.2017 [#17906]
Datum
23. Februar 2017 14:24
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der festgestellten Verstöße gegen die Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg seit dem Inkraftreten derselben. Den Anteil von Besetigungen (Fällungen) an der Gesamtheit der festgestellten Verstöße. Die Anzahl der Befreiungen nach § 6. Die Anzahl der Ausnahmen nach § 7. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
AW: Ihre Anfrage vom 16.02.2017 [#17906] Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrags nach dem IZG-SH/UIG-…
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 16.02.2017 [#17906]
Datum
7. März 2017 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrags nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG vom 23.02.2017 teilen wir Ihnen folgendes mit: • Einer Veröffentlichung der Anfrage und der Antworten auf der Plattform „Frag den Staat“ widersprechen wir bzw. lehnen wir ab. Daher teilen Sie uns bitte eine private E-Mailadresse mit. • Für die von Ihnen gewünschten Daten werden bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg keinen Statistiken seit Inkrafttreten der Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg im November 2011 geführt. Eine Auswertung der Daten wäre daher sehr umfangreich. • Es würden Kosten nach der „Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren“ anfallen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Anlage zur Satzung Ziffer 12 b) Zurverfügungstellung von Informationen oder von Informationsträgern, von maschinell lesbaren Informationsträgern und erforderlichen Leseanweisungen oder von lesbaren Ausdrucken. Diese Kosten können bei umfangreichen Maßnahmen zur Zusammenstellung der begehrten Informationen zwischen 50,00 und 1.000,00 € liegen. • Nach dem geschätzten Aufwand zur Erhebung und Zusammenstellung der Informationen würden Kosten in Höhe von ca. 800,00 € entstehen. • Für die Rechnungsstellung der Kosten benötigen wir die Kontaktdaten des Rechnungsempfängers (Anschrift). Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie weiter verfahren möchten. Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage vom 16.02.2017 [#17906] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte die anfallenden Gebühren be…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 16.02.2017 [#17906]
Datum
8. März 2017 14:16
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte die anfallenden Gebühren bei meiner Informationsfreiheitsanfrage „Verstöße gegen die Baumschutzsatzung“ vom 21.09.2016 (#17906) zu hoch. Nach der "Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein" sind für außergewöhnlich aufwändige Auskünfte Gebühren von maximal 500 Euro zulässig. Somit sind die von Ihnen veranschlagten 800 Euro nicht zulässig. Erläuterungen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des ULD: https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/857-Bemessung-der-Kosten-nach-dem-IZG-SH.html Desweiteren gibt es keine rechtliche Grundlage um eine Veröffentlichung auf "Frag den Staat" abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Automatische Antwort: AW: Ihre Anfrage vom 16.02.2017 [#17906] Ich bin am 09.03.2017 nicht im Hause. In dringenden…
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Betreff
Automatische Antwort: AW: Ihre Anfrage vom 16.02.2017 [#17906]
Datum
8. März 2017 14:18
Status
Warte auf Antwort
Ich bin am 09.03.2017 nicht im Hause. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau [geschwärzt] ([geschwärzt], Tel.: 963-451). Eingehende Mails werden automatisch weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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Gemeinde Henstedt-Ulzburg
AW: AW: Ihre Anfrage vom 16.02.2017 [#17906] Sehr geehrte Damen und Herren, es wurden 2015 24 Ausnahmen gem. § 7 …
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 16.02.2017 [#17906]
Datum
23. März 2017 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, es wurden 2015 24 Ausnahmen gem. § 7 der Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Baumschutzsatzung) genehmigt und 2016 wurden 21 Ausnahmen gem. § 7 der Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg genehmigt. Es gab 2015 und 2016 keine Befreiungen gem. § 6 der Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Es gab folgende Verstöße gegen die Baumschutzsatzung, die ordnungsrechtlich verfolgt wurden seit 2011: Jahr Anzahl Verfahren Davon Fällungen 2014 1 1 2015 8 2 2016 5 2 Weitere Daten liegen hier nicht vor. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen