Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020

Anfrage an: Stadt Reutlingen

In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2020 Verfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 PAngV i.V.m. § 3 WiStrG 1954 eingeleitet?

Ergebnis der Anfrage

"[...] nach § 19 Abs. 1 Buchst. 2c) des LVerwG ist die Zuständigkeit der großen
Kreisstädte beim Preisangaberecht ausgeschlossen. Hier ist das Landratsamt
zuständig. Richten Sie daher bitte Ihre Anfrage an das Landratsamt
Reutlingen. [...]"

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In wie vielen …
An Stadt Reutlingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020 [#228162]
Datum
10. September 2021 11:43
An
Stadt Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2020 Verfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 PAngV i.V.m. § 3 WiStrG 1954 eingeleitet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 228162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228162/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Stadt Reutlingen
Sehr geehrter Herr Beier, nach § 19 Abs. 1 Buchst. 2c) des LVerwG ist die Zuständigkeit der großen Kreisstädte …
Von
Stadt Reutlingen
Betreff
Antwort: WG: Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020 [#228162]
Datum
18. September 2021 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, nach § 19 Abs. 1 Buchst. 2c) des LVerwG ist die Zuständigkeit der großen Kreisstädte beim Preisangaberecht ausgeschlossen. Hier ist das Landratsamt zuständig. Richten Sie daher bitte Ihre Anfrage an das Landratsamt Reutlingen. Bei Rückfragen stehe ich natürlich sehr gerne zur Verfügung. Beste Grüße

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Julian Pascal Beier
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr:…
An Stadt Reutlingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Antwort: WG: Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020 [#228162]
Datum
29. September 2021 11:38
An
Stadt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr: 228162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228162/