Verstöße gegen Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Ich hätte gerne gewusst wann endlich und wie Ordnungswidrigkeiten in den U-Bahnen sowie generell im ÖPNV geahndet werden? Was nützt eine Maskenpflicht und die Verordnung von Bußgeldern wenn die Ordnungswidrigkeit nicht bestraft wird. Warum wird nicht genügend Personal zur Kontrolle und Erhebung bereitgestellt? Die vereinnahmten Bußgelder würden mit Sicherheit die Beschäftigung privater Sicherheitsdienste voll abdecken.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstöße gegen Maskenpflicht in Bussen und Bahnen [#253056]
Datum
11. Juli 2022 16:48
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne gewusst wann endlich und wie Ordnungswidrigkeiten in den U-Bahnen sowie generell im ÖPNV geahndet werden? Was nützt eine Maskenpflicht und die Verordnung von Bußgeldern wenn die Ordnungswidrigkeit nicht bestraft wird. Warum wird nicht genügend Personal zur Kontrolle und Erhebung bereitgestellt? Die vereinnahmten Bußgelder würden mit Sicherheit die Beschäftigung privater Sicherheitsdienste voll abdecken.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253056/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 22/00382 - Verstöße gegen Maskenpflicht in Bussen und Bahnen [#253056]
Datum
27. Juli 2022 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Da IFG-Bescheide als Verwaltungsakte ergehen, für die eine zustellfähige Adresse benötigt wird, bitten wir um Übermittlung einer zustellfähigen Adresse. Bitte berücksichtigen Sie zudem, dass IFG-Anträge gebührenpflichtig sind, vgl. § 16 BlnIFG. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand. Der gesetzlichen Rahmen ist gem. dem Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 1004 festgelegt. Bitte teilen Sie unter <<E-Mail-Adresse>> mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und Sie die Gebühren übernehmen. Erst im Anschluss wird mit der Einholung der Auskünfte bzw. der Bearbeitung Ihres Antrags begonnen. Mit freundlichen Grüßen,