Verstöße von Abgeordneten des Bundestages gegen das Parteiengesetz durch die unzulässige Nutzung von Behördenressourcen für Wahlkampfzwecke

Anfrage an: Deutscher Bundestag

sämtliche Verstöße von Abgeordneten des Bundestages gegen das Parteiengesetz durch die unzulässige Nutzung von Behördenressourcen für Wahlkampfzwecke

[1] https://www.stern.de/politik/deutschland/bundestag-sieht--moegliche-verstoesse--von-csu-ministern-gegen-parteiengesetz-8389158.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2023
  • Frist
    18. März 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Verstöße von Abgeordneten d…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstöße von Abgeordneten des Bundestages gegen das Parteiengesetz durch die unzulässige Nutzung von Behördenressourcen für Wahlkampfzwecke [#270561]
Datum
16. Februar 2023 18:26
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Verstöße von Abgeordneten des Bundestages gegen das Parteiengesetz durch die unzulässige Nutzung von Behördenressourcen für Wahlkampfzwecke [1] https://www.stern.de/politik/deutschland/bundestag-sieht--moegliche-verstoesse--von-csu-ministern-gegen-parteiengesetz-8389158.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/270561/upload/a9cd1a0aea5fed1698b462ca67766278aff38292/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-202/047 Unabhängig davon, dass externe Links zur Konkretisierung eines Antrags au…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-202/047 Unabhängig davon, dass externe Links zur Konkretisierung eines Antrags auf Grundlage des IFGs nicht geeignet sind, da diese hier aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden, ist davon auszugehen, dass die von Ihnen erbetenen vermeintlichen Informationen durch die Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes (PartG) abschließend spezialgeschäftlich erfasst wären. Bei den Veröffentlichungspflichten des Parteiengesetzes, handelt es sich um solche spezialgesetzlichen Regelungen nach § 1 Abs. 3 IFG, die einen weitergehenden Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausschließen (BVerwG 10 C 16.19 - Urteil vom 17. Juni 2020). Sofern Sie über diese Information hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen sollten, bedürfte es zur weiteren Bearbeitung zunächst der Konkretisierung Ihres Antrags, um welche ich bis zum 2. April 2023 bitte. Anderenfalls würde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter zu verfolgen wünschen und das hiesige Verwaltungsverfahren ohne weitere Mitteilung einstellen.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstöße von Abgeordneten des Bundestages gegen das Parteiengesetz…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verstöße von Abgeordneten des Bundestages gegen das Parteiengesetz durch die unzulässige Nutzung von Behördenressourcen für Wahlkampfzwecke [#270561]
Datum
18. März 2023 11:00
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstöße von Abgeordneten des Bundestages gegen das Parteiengesetz durch die unzulässige Nutzung von Behördenressourcen für Wahlkampfzwecke“ vom 16.02.2023 (#270561) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages „Die Verwertung…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verstöße von Abgeordneten des Bundestages gegen das Parteiengesetz durch die unzulässige Nutzung von Behördenressourcen für Wahlkampfzwecke [#270561]
Datum
27. März 2023 20:52
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages „Die Verwertung von Handlungsvorschlägen der Bundesministerien durch politische Parteien“, Aktenzeichen WD 3 - 3000 - 252/18 liegt „ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Prinzipien vor“, wenn Minister die öffentlichen Mittel „für parteipolitische Arbeit oder politischen Meinungskampf“ nutzen. Laut dem zitierten Medienbericht kam es in mehreren Fällen zur unzulässigen Nutzung von Ministerialressourcen für Wahlkampfzwecke, die von der Bundestagsverwaltung auch überprüft wurden. Da ich auf Ihrer Internetseite aber keine Hinweise auf die Ergebnisse finden konnte, bitte ich per IFG-Anfrage und dazugehörigem rechtsmittelfähigen Bescheid um sämtliche Abschlussberichte sämtlicher Prüfungen der genannten möglichen Verstöße. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270561/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstöße von Abgeordneten des Bundestages gegen das Parteiengesetz…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verstöße von Abgeordneten des Bundestages gegen das Parteiengesetz durch die unzulässige Nutzung von Behördenressourcen für Wahlkampfzwecke [#270561]
Datum
25. April 2023 13:21
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstöße von Abgeordneten des Bundestages gegen das Parteiengesetz durch die unzulässige Nutzung von Behördenressourcen für Wahlkampfzwecke“ vom 16.02.2023 (#270561) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem IFG - ZR 4-1334-IFG-2023/047 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde von hier …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem IFG - ZR 4-1334-IFG-2023/047
Datum
26. April 2023 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde von hier am 4. April 2023 auf dem Postweg an die von Ihnen in Ihrem Antrag angegebene Adresse beantwortet. Bitte kontrollieren Sie Ihren Posteingang. Eine Retoure ist hier zwischenzeitlich nicht eingegangen, sodass im Regelfall von der korrekten postalischen Zustellung ausgegangen werden kann. Mit freundlichen Grüßen