Verstößt das Bundeswahlrecht noch gegen das Grundgesetz?

"Neues Bundeswahlrecht" (Alleingang von 2011 Union+FTP) verstößt gegen das Grundgesetz. Tagesschau vom 25.07.2012.

Tagesschau vom 25.07.2012: https://www.youtube.com/watch?v=WcabqxkFPpY

Ich würde gerne wissen ob das damalige sogenannte "Neue Bundeswahlrecht" geändert wurde, so wie es das Bundesverfassungsgericht verlangte. Und wenn ja möchte ich gerne wissen:

a. zu wann wurde es geändert
b. in welchen Unterlagen kann ich dies nachlesen bzw. nachvollziehen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Marco C. Rullo

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2017
  • Frist
    4. August 2017
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Marco Ciro Rullo
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Neues Bund…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Marco Ciro Rullo
Betreff
Verstößt das Bundeswahlrecht noch gegen das Grundgesetz? [#23753]
Datum
1. Juli 2017 19:24
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Neues Bundeswahlrecht" (Alleingang von 2011 Union+FTP) verstößt gegen das Grundgesetz. Tagesschau vom 25.07.2012. Tagesschau vom 25.07.2012: https://www.youtube.com/watch?v=WcabqxkFPpY Ich würde gerne wissen ob das damalige sogenannte "Neue Bundeswahlrecht" geändert wurde, so wie es das Bundesverfassungsgericht verlangte. Und wenn ja möchte ich gerne wissen: a. zu wann wurde es geändert b. in welchen Unterlagen kann ich dies nachlesen bzw. nachvollziehen Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Marco C. Rullo
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marco Ciro Rullo <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marco Ciro Rullo << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marco Ciro Rullo

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Rullo, ich bestätige dankend den Eingang Ihrer u.a. Anfrage. Amtliche Informationen im Sinne …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Verstößt das Bundeswahlrecht noch gegen das Grundgesetz? [#23753]
Datum
3. Juli 2017 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rullo, ich bestätige dankend den Eingang Ihrer u.a. Anfrage. Amtliche Informationen im Sinne von § 2 Ziffer 1 IFG liegen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor. Die Zuständigkeit für das Bundestagswahlrecht liegt innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium des Innern. Ich empfehle Ihnen, sich dorthin zu wenden <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen