Versuchsschulen in Hessen

- Die Versuchsschulaufträge aller hessischer Versuchsschulen der letzten 5 Jahre.
- Die Dokumentationen (z.B. in Form von Protokollen) zu den Revisionsgesprächen aller hessischer Versuchsschulen der letzten 3 Jahre.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2018
  • Frist
    11. Januar 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Versuch…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versuchsschulen in Hessen [#34425]
Datum
6. November 2018 19:24
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Versuchsschulaufträge aller hessischer Versuchsschulen der letzten 5 Jahre. - Die Dokumentationen (z.B. in Form von Protokollen) zu den Revisionsgesprächen aller hessischer Versuchsschulen der letzten 3 Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Ihr Anfrage zu den Versuchsschulen vom 6. November 2018 siehe anbei
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Anfrage zu den Versuchsschulen vom 6. November 2018
Datum
7. Dezember 2018
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versuchsschulen in Hessen“ vom 06.11.2018 (#34…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versuchsschulen in Hessen [#34425]
Datum
8. Dezember 2018 10:47
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versuchsschulen in Hessen“ vom 06.11.2018 (#34425) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage im Rahmen des hessischen Informatio…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versuchsschulen in Hessen [#34425]
Datum
11. Dezember 2018 16:51
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage im Rahmen des hessischen Informationsfreiheitsrechts, welche Ihrerseits unter dem Geschäftszeichen 000.256.005-00004 geführt wird. Angesichts des Ihrerseits angezeigten Arbeitsaufwandes und den damit entstehenden Kosten reduziere ich den Umfang meiner Anfrage wie folgt: - die aktuellen Versuchsschulaufträge aller hessischen Versuchsschulen - die Protokolle zu den Revisionsgesprächen an hessischen Versuchsschulen, die im Kalenderjahr 2018 stattgefunden haben. Sollte auch dies zu Gebühren und Auslagen führen, bitte ich um ein erneutes Aufzeigen und eine Begründung über den zu erwartenden Kostenrahmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Versuchsschulen in Hessen“ [#34425] [#34425]
Datum
11. Dezember 2018 16:59
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34425 Von besonderem Interesse ist der letzte Absatz des Schreibens des Kultusministeriums vom 07.12.2018. In diesem wird ein Widerspruch des IFG mit dem Beamtenstatusgesetz aufgezeigt, zu dem ich um die Einschätzung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit bitte. Meine Anfrage zielt auf offensichtlich zugängliche Dokumente, die jeder Bürger erhalten/erfragen kann. Kann mein Recht auf Informationsfreiheit derart eingeschränkt werden, dass erfragte Dokumente meine Dienststelle tangieren? Es wird zudem formuliert: "haben Beamtinnen und Beamte über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren". Trifft dies im Falle einer Informationsfreiheitsanfrage zu, die ich als Bürger an das Ministerium (oder ggf. eine andere Landesbehörde) richte, da ich diese Informationen - aus meiner Sicht - ja nicht "bei oder bei Gelegenheit (meiner) amtlichen Tätigkeit" erfahre? Das Ministerium stellt seinerseits einen direkten kausalen Bezug zu meiner dienstlichen Tätigkeit her. Ist dies generell zulässig im Rahmen des Informationsfreiheitsrecht, welches ich aus meiner Sicht als Bürger wahrnehme? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34425.pdf - 2018-12-07_1-antwort-ifg-anfrage-versuchsschulen-ocr.pdf Anfragenr: 34425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in betreffend Ihr Vermittlungsersuchen möchte ich es bei folgendem Hinweis belassen: Es…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Versuchsschulen in Hessen“ [#34425] [#34425]
Datum
14. Dezember 2018 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in betreffend Ihr Vermittlungsersuchen möchte ich es bei folgendem Hinweis belassen: Es ist nicht Aufgabe des Hessischen Informationsfreiheitsbeauftragten, über § 37 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz zu befinden, das im Verhältnis zum HDSIG höherrangig ist. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Ihr Antrag zu den Versuchsschulen vom 06. November 2018, konkretisiert am 12. Dezember 2018
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag zu den Versuchsschulen vom 06. November 2018, konkretisiert am 12. Dezember 2018
Datum
7. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versuchsschulen in Hessen“ vom 06.11.2018 (#34…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Versuchsschulen in Hessen“ [#34425] [#34425]
Datum
12. Januar 2019 09:52
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versuchsschulen in Hessen“ vom 06.11.2018 (#34425) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>