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Versuchstiere Toxikologie für REACH

Eine Aufstellung der für toxikologische Untersuchungen im Zusammenhang mit REACH verwendeten Versuchstiere, jeweils für die letzten fünf Jahre.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    17. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Chemikalienagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versuchstiere Toxikologie für REACH [#196092]
Datum
27. August 2020 13:09
An
Europäische Chemikalienagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Eine Aufstellung der für toxikologische Untersuchungen im Zusammenhang mit REACH verwendeten Versuchstiere, jeweils für die letzten fünf Jahre.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196092/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Chemikalienagentur
Acknowledgment of receipt - ATD/058/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Wir danken Ihnen für Ihre Email vom 27. Au…
Von
Europäische Chemikalienagentur
Betreff
Acknowledgment of receipt - ATD/058/2020
Datum
27. August 2020 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir danken Ihnen für Ihre Email vom 27. August 2020. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten, welcher am 27. August 2020 unter dem Zeichen ATD/058/2020 registriert wurde. Mit freundlichen Grüßen

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Europäische Chemikalienagentur
Klarstellung - ATD/058/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, …
Von
Europäische Chemikalienagentur
Betreff
Klarstellung - ATD/058/2020
Datum
9. September 2020 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, den wir am 27. August 2020 unter dem Aktenzeichen ATD/027/2020 registriert haben. Wir verstehen, dass Sie Zugang zu Dokumenten bezüglich „toxikologischer Untersuchungen im Zusammenhang mit REACH verwendeten Versuchstieren, jeweils für die letzten fünf Jahre“ suchen. Die Beschreibung in Ihrem Antrag ermöglicht es uns nicht, konkrete Dokumente zu identifizieren, die Ihrem Antrag entsprechen würden. Gerne weisen wir Sie jedoch auf die folgenden öffentlich zugänglichen Informationen hin: * Annexe VII-X der REACH-Verordnung<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:02006R1907-20200428> bezüglich einer Liste von Tierversuchen für toxikologische Studien; * Falls Sie sich für Tierversuche interessieren, die als Versuchsvorschläge eingereicht wurden, können Sie das Public activities coordination tool (PACT)<https://echa.europa.eu/de/pact> manuell filtern, indem Sie auf die Option „DEv“ (Dossierbewertug) klicken. Anschließend müssen Sie auf jeden Stoff klicken, um zu prüfen, ob es sich bei der Dossierbewertung um eine Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen oder um eine Prüfung von Versuchsvorschlägen (TPE) handelt und dann überprüfen Sie die TPE-Entscheidung. In Ergänzung dazu können Sie die Liste der gefilterten Stoffe aus PACT manuell mit dem Repositorium der Versuchsvorschläge<https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/testing-proposals> abgleichen, um die Stoffe einzugrenzen, für die eine Prüfung von Versuchsvorschlägen (TPE) eingereicht wurde. Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen zur Prüfung von Versuchsvorschlägen (TPE) auf unserer Website auf diejenigen Prüfungen von Versuchsvorschlägen (TPE) beziehen, die von der ECHA geprüft worden sind. Es könnten somit auch Prüfungen von Versuchsvorschlägen (TPE) von Registranten eingereicht worden sein, die noch nicht bewertet worden sind. * Weitere Informationen zur Prüfung von Versuchsvorschlägen (TPE) finden Sie in unseren Berichten über die Anwendung der REACH-Verordnung<https://echa.europa.eu/de/about-us/the-way-we-work/plans-and-reports>. Sofern die veröffentlichten Information nicht ausreichend Ihrem Interesse entsprechen, möchten wir Sie gemäβ Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001R1049&from=EN> bitten, näher zu beschreiben, auf welche Dokumente Sie sich mit Ihrer Suchanfrage konkret beziehen. Bitte bedenken Sie, dass gemäβ der Entscheidung des Verwaltungsrats der ECHA (MB/12/2008 final<http://echa.europa.eu/documents/10162/13604/mb_12_2008_final_implementing_rules_access_to_documents_en.pdf>) die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrags erst mit Eingang der erbetenen Klarstellung beginnt. Sofern wir bis zum 16. September 2020 keine entsprechende Klarstellung von Ihnen erhalten, werden wir die Bearbeitung Ihres Antrags einstellen. Mit freundlichen Grüßen