Versuchte Medien-Manipulation: "Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern"
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 20. August 2019, um 21:46 Uhr veröffentlichte ich einen Artikel als BürgerReporter im Lokalkompass mit dem Titel: VERNICHTENDE KRITIK VOM BUNDESRECHNUNGSHOF
Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/bundesrechnungshof-kritisiert-fehlerhafte-eingliederungsvereinbarungen-in-den-jobcentern_a1194441
Bereits am 21.08.2019 um 13:35:04, keine 16 Stunden später, erhielt ich eine Rückmeldung seitens der WVW/ORA-Zentralredaktion, Lokalkompass Community Management, dass der Artikel zunächst zurückgestellt sei. Zur Begründung wurde angeführt, dass mehrere personenbezogene
Daten genannt wären.
Bestenfalls das nachfolgende Zitat enthält die vollständige Namensnennung einer Angehörigen der Geschäftsleitung mit Bezug auf Ihren Aufgabenbereich innerhalb des Jobcenters.
„Als verantwortlich für die Qualitätsleistung der Widerspruchstelle und die Schulung der Mitarbeiter stellt die Geschäftsführung im Juli 2016 die „Bereichsleiterin Recht“ Vera Ehrlich-Speckbrock vor.“
Bitte übersende Sie mir das Schreiben des Jobcenters an die Zentralredaktion Lokalkompass Community mit der Kritik an dem o.g. Artikel.
Es ist zu prüfen, ob hier ein Manipulationsversuch vorliegt, der das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit untergräbt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
"Niemand verantwortlich"
Seitens des Jobcenter Märkischer Kreis wurde versucht auf die lokalen Medien Einfluss zu nehmen, als in einer meiner Beiträge "Ross und Reiter" genannt wurden. Aber die Unterstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen konnte anhand von überprüfbaren Fakten widerlegt werden:
Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-…
Beim Jobcenter Märkischer Kreis ist „Niemand“ verantwortlich
https://www.lokalkompass.de/essen-sued/…
Information nicht vorhanden
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Datum22. August 2019
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24. September 2019
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