Versuchte Medien-Manipulation: "Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern"

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Am 20. August 2019, um 21:46 Uhr veröffentlichte ich einen Artikel als BürgerReporter im Lokalkompass mit dem Titel: VERNICHTENDE KRITIK VOM BUNDESRECHNUNGSHOF
Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/bundesrechnungshof-kritisiert-fehlerhafte-eingliederungsvereinbarungen-in-den-jobcentern_a1194441

Bereits am 21.08.2019 um 13:35:04, keine 16 Stunden später, erhielt ich eine Rückmeldung seitens der WVW/ORA-Zentralredaktion, Lokalkompass Community Management, dass der Artikel zunächst zurückgestellt sei. Zur Begründung wurde angeführt, dass mehrere personenbezogene
Daten genannt wären.
Bestenfalls das nachfolgende Zitat enthält die vollständige Namensnennung einer Angehörigen der Geschäftsleitung mit Bezug auf Ihren Aufgabenbereich innerhalb des Jobcenters.
„Als verantwortlich für die Qualitätsleistung der Widerspruchstelle und die Schulung der Mitarbeiter stellt die Geschäftsführung im Juli 2016 die „Bereichsleiterin Recht“ Vera Ehrlich-Speckbrock vor.“

Bitte übersende Sie mir das Schreiben des Jobcenters an die Zentralredaktion Lokalkompass Community mit der Kritik an dem o.g. Artikel.

Es ist zu prüfen, ob hier ein Manipulationsversuch vorliegt, der das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit untergräbt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

"Niemand verantwortlich"

Seitens des Jobcenter Märkischer Kreis wurde versucht auf die lokalen Medien Einfluss zu nehmen, als in einer meiner Beiträge "Ross und Reiter" genannt wurden. Aber die Unterstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen konnte anhand von überprüfbaren Fakten widerlegt werden:

Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-…

Beim Jobcenter Märkischer Kreis ist „Niemand“ verantwortlich
https://www.lokalkompass.de/essen-sued/…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 20. August 2019, um 21:4…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versuchte Medien-Manipulation: "Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern" [#164626]
Datum
22. August 2019 23:28
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 20. August 2019, um 21:46 Uhr veröffentlichte ich einen Artikel als BürgerReporter im Lokalkompass mit dem Titel: VERNICHTENDE KRITIK VOM BUNDESRECHNUNGSHOF Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/bundesrechnungshof-kritisiert-fehlerhafte-eingliederungsvereinbarungen-in-den-jobcentern_a1194441 Bereits am 21.08.2019 um 13:35:04, keine 16 Stunden später, erhielt ich eine Rückmeldung seitens der WVW/ORA-Zentralredaktion, Lokalkompass Community Management, dass der Artikel zunächst zurückgestellt sei. Zur Begründung wurde angeführt, dass mehrere personenbezogene Daten genannt wären. Bestenfalls das nachfolgende Zitat enthält die vollständige Namensnennung einer Angehörigen der Geschäftsleitung mit Bezug auf Ihren Aufgabenbereich innerhalb des Jobcenters. „Als verantwortlich für die Qualitätsleistung der Widerspruchstelle und die Schulung der Mitarbeiter stellt die Geschäftsführung im Juli 2016 die „Bereichsleiterin Recht“ Vera Ehrlich-Speckbrock vor.“ Bitte übersende Sie mir das Schreiben des Jobcenters an die Zentralredaktion Lokalkompass Community mit der Kritik an dem o.g. Artikel. Es ist zu prüfen, ob hier ein Manipulationsversuch vorliegt, der das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit untergräbt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
#164626 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
#164626
Datum
23. August 2019 09:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
466,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Versuchte Medien-Manipulation: "Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern"“ [#164626] [#164626]
Datum
28. August 2019 19:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/164626 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgewiesen, weil mir seitens der Zentralredaktion Lokalkompass Community bestätigt wurde, dass die von mir begehrte Mail tatsächlich existiert und darüber hinaus ein Telefonat über einen von mir verfasste Beitrag geführt wurde mit dem Ergebnis, dass die Veröffentlichung (vorübergehend) entfernt wurde. Seitens des Jobcenter Märkischer Kreis wurde somit versucht auf meine Veröffentlichung wahrer Tatsachen auf meiner privaten Homepage Einfluss zu nehmen. Dazu wurde die Zentralredaktion Lokalkompass Community instrumentalisiert. Art 5 GG sichert mir zu: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Bei dem Link auf meine Homepage wurden Originalschriftwechel der Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis der Öffentlichkeit zugängig gemacht. http://www.beispielklagen.de/Klage118/2019_04_03_Schriftsatz_vom_25.04.2019_Anlagen.pdf Gemäß der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH wurden Personen des öffentlichen Lebens (Geschäftsführung) namentlich genannt, die Namen anderer nachrangiger Mitarbeiter und Beteiligte wurden geschwärzt. Rechte der persönlichen Ehre wurde nicht verletzt, da die genannten Sachverhalte nachweislich wahre Tatsachenbehauptungen sind. Außerdem wird nicht die Privatsphäre der genannten Mitglieder der Geschäftsführung verletzt, sondern lediglich die Sphäre der beruflichen Verantwortungsbereiche. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. 1. ich bitte um die Übersendung der angesprochen Mail des Jobcenter an die Zentralredaktion Lokalkompass Community. da ich erwarte, dass darin der Beweis zu finden ist, dass die Verantwortlichen meine Veröffentlichungsrecht angegriffen haben. 2. zur eigenen Rechtssicherheit bitte ich um Ihre Stellungnahme zu meinen Namens-Schwärzungen. Ich bin der Meinung, die Rechtsprechung der Verfassungsrichter in Abwägung von Presserecht und Meinungsfreiheit zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hinreichend gewahrt zu haben, bin aber selbstverständlich für weitere Hinweise dankbar. Letztlich haben die Verfassungsrichter das Recht auf freie Meinungsäußerung derart hoch gewichtet, dass selbst irrtümlich unwahre Behauptungen bei Blogger und Privatleuten hinzunehmen sind. In meinem Beitrag veröffentliche ich rechtsverletzende Jobcenterinterne Mailabsprachen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 164626.pdf - 2019-08-23_1-IFG_23.08.2019.pdf Anfragenr: 164626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-720-1/001 II#0319 Sehr geehrteAntr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage »Versuchte Medien-Manipulation: "Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern"« [#164626] [#164626] # 25-720-1/001 II#0319
Datum
3. September 2019 11:12
Status
Warte auf Antwort
137,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-720-1/001 II#0319 Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in selbstverständlich bin ich mit der Nennung meines Namens…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage »Versuchte Medien-Manipulation: "Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern"« [#164626] [#164626] # 25-720-1/001 II#0319 [#164626]
Datum
3. September 2019 11:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in selbstverständlich bin ich mit der Nennung meines Namens einverstanden. Ihre Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Mail Delivery System
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. September 2019 11:53
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in selbstverständlich bin ich mit der Nennung meines Namens…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versuchte Medien-Manipulation: "Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern" [#164626]
Datum
15. September 2019 08:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in selbstverständlich bin ich mit der Nennung meines Namens einverstanden. Ihre Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Oktober 2019 14:31
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.