Verteidigungsetat und Erhöhung bis 2024

...den aktuellen Verteidigungsetat 2017/2018, die geplante Erhöhung bis 2024 und ob das Ziel 2% des BIP für Rüstung einzusetzen verbindlich ist oder ob es sich um eine Orientierung handelt, sowie diese Erhöhung finanziert werden soll.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2018
  • Frist
    24. Februar 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ...den aktuellen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Verteidigungsetat und Erhöhung bis 2024 [#26241]
Datum
23. Januar 2018 12:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
...den aktuellen Verteidigungsetat 2017/2018, die geplante Erhöhung bis 2024 und ob das Ziel 2% des BIP für Rüstung einzusetzen verbindlich ist oder ob es sich um eine Orientierung handelt, sowie diese Erhöhung finanziert werden soll.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium der Verteidigung HC I 1 - Az 39-22-17 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Verteidigungsetat und Erhöhung bis 2024 [#26241]
Datum
5. Februar 2018 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Verteidigung HC I 1 - Az 39-22-17 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Januar 2018. 1. Den Verteidigungshaushalt 2017 (Einzelplan 14) können Sie unter folgender Verknüpfung abrufen (letzter Abruf: 2. Februar 2018): https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2017/soll/Gesamt_Haushalt_2017_mit_HG.pdf Für den Verteidigungshaushalt 2018 besteht aufgrund der Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im September 2017 bislang lediglich ein sogenannter 1. Regierungsentwurf. Diesen können Sie unter folgender Verknüpfung abrufen (letzter Abruf: 2. Februar 2018): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813000.pdf 2. Im Hinblick auf zukünftige Erhöhungen kann derzeit nur auf den geltenden 51. Finanzplan bis zum Jahr 2021 verwiesen werden. Hierzu verweise ich auf Seite 14 des nachstehend verknüpften Dokuments (siehe in Spalte Ressort die Zeile BMVg; letzter Abruf: 2. Februar 2018). http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Abt_2/2017-06-28-PM-zahlen-und-fakten.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Für die Jahre 2022 bis 2024 bestehen bislang weder regierungsseitige noch gesetzliche Festlegungen. 3. Auf dem Nato-Gipfel in Wales im Jahr 2014 wurde die unter nachfolgender Verknüpfung abrufbare Gipfelerklärung verabschiedet (letzter Abruf: 2. Februar 2018): http://www.nato.diplo.de/contentblob/4325924/Daten/4919187/gipfelerklaerungwales.pdf Die Beschlüsse zur Zwei-Prozent-Zielvorgabe stellen lediglich eine politische Selbstverpflichtung und zweckgebundene Richtungsentscheidung aller Nato-Mitglieder dar. Ich hoffe, Ihre Fragen vollständig und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen