Verteidigungsfall

Ich habe gehört, das wir wenn wir zum Beispiel von Polen angegriffen werden, ein Antrag einreichen müssen und uns erst dann wären beziehungsweise zurück schlagen dürfen wenn dieser genehmigt wurde (ausgenommen Selbstverteidigung).
Stimmt dieses und wenn ja wo ist es festgelegt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • Ein:e Follower:in
dominik heiing
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe ge…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
dominik heiing
Betreff
Verteidigungsfall [#194883]
Datum
9. August 2020 22:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe gehört, das wir wenn wir zum Beispiel von Polen angegriffen werden, ein Antrag einreichen müssen und uns erst dann wären beziehungsweise zurück schlagen dürfen wenn dieser genehmigt wurde (ausgenommen Selbstverteidigung). Stimmt dieses und wenn ja wo ist es festgelegt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen dominik heiing Anfragenr: 194883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194883/ Postanschrift dominik heiing << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen dominik heiing
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1413 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 09.08.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Aw: Verteidigungsfall [#194883]
Datum
11. August 2020 17:18
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1413 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 09.08.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Heiing, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 9. August 2020 (Bezug). Diese ist auf die Abgabe einer Stellungnahme zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt ausgerichtet. Derartige Anfragen unterfallen jedoch nicht dem IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Ich habe Ihre Anfrage daher der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anfrage vom 9. August 2020 Sehr geehrter Herr Heeing, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesminister…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antw.: Verteidigungsfall [#194883]
Datum
12. August 2020 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage vom 9. August 2020 Sehr geehrter Herr Heeing, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium der Verteidigung. Aufgrund der zahlreich eingehenden Anfragen können nicht alle Schreiben durch die Frau Ministerin persönlich bzw. durch die verantwortlichen Stellen im Bundesministerium der Verteidigung sofort beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Der Bereich Bürgerdialog im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr wurde gebeten, sich Ihres Anliegens anzunehmen und Ihnen zu antworten. Es handelt sich bei der Bundeswehr um eine Parlamentsarmee. Sie wird als Exekutive der Bundesregierung per Mandat durch den deutschen, vom Volk gewählten, Bundestag eingesetzt. Die Bundeswehr ist den Leitlinie der deutschen Bundesregierung verpflichtet und handelt in deren Auftrag. Für die diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten und Bündnissen, wie der Europäischen Union und der North Atlantic Treaty Organization (NATO) ist das Auswärtige Amt zuständig. Zu Ihrer Frage: "Ich habe gehört, das wir wenn wir zum Beispiel von Polen angegriffen werden, ein Antrag einreichen müssen und uns erst dann wären [vermutlich meinen Sie wehren] beziehungsweise zurück schlagen dürfen wenn dieser genehmigt wurde (ausgenommen Selbstverteidigung). Stimmt dieses und wenn ja wo ist es festgelegt?" Wir versuchen einmal Ihnen die aktuelle europäische Sicherheitspolitik greifbar zu machen. Vorrang in jedem Konflikt hat die diplomatische Aufarbeitung und friedliche Beilegung. Da jegliche militärischen Angriffe heutzutage aufklärbar und damit absehbar sind, lässt sich die Situation ggf. schon vorher klären. Deutlich vor jeder militärischen Handlung gegen einen anderen Staat, sind deshalb bereits das Militärbündnis (NATO), dem Deutschland angehört und alle Bündnispartner involviert. Alleingänge einzelner Staaten sollen so ausgeschlossen werden und ein ganzheitlicher Ansatz der Krisenbewältigung forciert werden. Ganz allgemein gesprochen, wenn man angegriffen wird und sich wehrt, dann ist es immer Selbstverteidigung. Ihre Frage widerlegt sich leider ein Stück weit selbst. Wir würden allerdings alle militärischen Gegenmaßnahmen mit unseren Bündnispartnern in der NATO absprechen um die Krise nicht zu verschärfen. Einen Antrag sich zu wehren gibt es aber nicht. Mit freundlichen Grüßen