Verteilung der Mittel aus Kapitel 06 29 Titel 532 05 (Ausgaben der Ortsverbände) auf die OV im THW-LV BW

Aufstellung über die Verteilung der sog. Selbstbewirtschaftungsmittel auf die Ortsverbände innerhalb des LV BW mit Auflistung der OV und der jeweils zugewiesenen Summen sowie des zugehörigen Verteilungsschlüssels inklusive Erläuterung des Schlüssels.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
  • Ein:e Follower:in
Ingo Perkun
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung über…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg Details
Von
Ingo Perkun
Betreff
Verteilung der Mittel aus Kapitel 06 29 Titel 532 05 (Ausgaben der Ortsverbände) auf die OV im THW-LV BW [#26486]
Datum
7. Februar 2018 22:03
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung über die Verteilung der sog. Selbstbewirtschaftungsmittel auf die Ortsverbände innerhalb des LV BW mit Auflistung der OV und der jeweils zugewiesenen Summen sowie des zugehörigen Verteilungsschlüssels inklusive Erläuterung des Schlüssels.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ingo Perkun <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ingo Perkun << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ingo Perkun
Testbehörde
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Testbehörde
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
7. Februar 2018 22:03
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mx1.bund.de[77.87.224.131] said: 553 5.7.1 <<Name und E-Mail-Adresse>>: Recipient address rejected: Wrong mailbox syntax (in reply to RCPT TO command) Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung über die Verteilung der sog. Selbstbewirtschaftungsmittel auf die Ortsverbände innerhalb des LV BW mit Auflistung der OV und der jeweils zugewiesenen Summen sowie des zugehörigen Verteilungsschlüssels inklusive Erläuterung des Schlüssels. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg
Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG - Verteilung der Mittel aus Kapitel 06 29 Titel 532 05 Sehr geehrter Herr Perkun, h…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG - Verteilung der Mittel aus Kapitel 06 29 Titel 532 05
Datum
20. Februar 2018 06:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Perkun, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Da die, von Ihnen gewünschten Informationen nicht in unserer Dienststelle vorliegen, wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage etwas Zeit benötigen. Selbstverständlich werde ich Sie über den Fortgang bzw. das Ergebnis weiter auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen
Ingo Perkun
AW: Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG - Verteilung der Mittel aus Kapitel 06 29 Titel 532 05 [#26486] Sehr geehrter Bö…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg Details
Von
Ingo Perkun
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG - Verteilung der Mittel aus Kapitel 06 29 Titel 532 05 [#26486]
Datum
21. Februar 2018 13:12
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Bötzow, die Mittel aus dem o. g. Titel werden nach dem sogenannten Komponentenschlüssel innerhalb des THW an die einzelnen Landesverbände verteilt. Insgesamt standen 2017 nach dem Bundeshaushaltsplan dafür 34.469.000 Euro zur Verfügung. Der LV BW hat hiervon 4.469.337 Euro erhalten. Über die Verteilung innerhalb der LV auf die OV entscheiden seit der Aufhebung der sog. SB-Mittelrichtlinie die Landesbeauftragten in eigener Zuständigkeit. Es erscheint daher zweifelhaft, dass Sie nicht über Informationen verfügen wollen, die Sie letztendlich selber generieren. Insoweit ist diese Information nur bei Ihnen vorhanden und allein Ihre Zuständigkeit gegeben. Ich verweise zur Sicherheit noch einmal auf die gültige Rechtslage. Einschlägig ist hier das "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes". Bereits §1 verpflichtet sehr deutlich zur Übermittlung der gewünschten Informationen und erklärt auch die von mir gewünschte Art der Zugänglichmachung (elektronische Übermittlung) als grundsätzlich zulässig. Da die §§ 3, 4, 5 und 6 offensichtlich nicht greifen gibt es für die Übermittlung auch keinerlei Hinderungsgründe. §7 regelt eindeutig die Zuständigkeit. Da nur der Landesbeauftragte für Baden-Württemberg überhaupt über diese Information verfügt, kann keine andere Zuständigkeit gegeben sein. Die THW-Leitung kennt lediglich die bereits o. g. grundsätzlich Verteilung nach dem Komponentenmodell. Gerne mache ich auch darauf aufmerksam, dass ich bei einer weiteren Verweigerungshaltung Ihrerseits grundsätzlich bereit mit, zuerst den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit einzuschalten und mir natürlich weitere Schritte ebenfalls vorbehalte. Des weiteren verleihe ich gerne meiner Verwunderung Ausdruck darüber, dass Sie offensichtlich viel Zeit und Energie darauf verwenden wollen, eine einfache Anfrage zu verzögern, die Sie innerhalöb von zwei Minuten erledigen können. Für andere LV liegen mir die genannten Informationen bereits vor. Dort handelt es sich um eine einfach Excel-Tabelle und ich nehme stark an, dass dies auch für den LV BW der Fall ist. Mit freundlichen Grüßen Ingo Perkun Anfragenr: 26486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ingo Perkun << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg
AW: Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG - Verteilung der Mittel aus Kapitel 06 29 Titel 532 05 [#26486] Sehr geehrter He…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG - Verteilung der Mittel aus Kapitel 06 29 Titel 532 05 [#26486]
Datum
28. Februar 2018 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Perkun, mit dieser E-Mail erhalten Sie die von Ihnen gewünschten Informationen bezüglich der SB-Mittel im THW Landesverband Baden-Württemberg. Selbstverständlich geht Ihnen der Bescheid auch postalisch zu. Mit freundlichen Grüßen